Wiederveröffentlichung soll Meinungs- und Pressefreiheit dokumentieren
(Institut für Islamfragen, dh, 07.03.2008) Infolge der Verhaftung einer terroristischen Gruppe in Dänemark, die die Ermordung der Karikaturisten der Muhammad-Karikaturen geplant haben soll, haben viele dänische Zeitungen diese Karikaturen erneut veröffentlicht. Diese Reaktion soll zeigen, dass die Presse- und Meinungsfreiheit nicht von Terroristen eingeschränkt werden dürfe.
Am Dienstag, den 12.02.2008, verhafteten dänische Polizeikräfte Mitglieder einer mutmaßlich terroristischen Gruppierung. Sie soll konkret geplant haben, den dänischen Karikaturisten Kurt Westergaard zu ermorden. Die Gruppe hat drei Mitglieder, einen Marokkaner und zwei Tunesier.
Die ersten Muhammad-Karikaturen waren 2005 in Dänemark veröffentlicht worden. Etwa 20 dänische Zeitungen druckten die Karikaturen ab. Dies löste eine Welle der Wut und Aggression unter Muslimen in zahlreichen Ländern aus. Dänische und norwegische Botschaften wurden in Syrien und im Libanon in Brand gesetzt. Etwa 50 Menschen kamen als Folge der gewalttätigen Auseinandersetzungen ums Leben. Mehrere islamische Länder hatten dänische Produkte boykottiert.
Die arabische Zeitung alarabiya.net veröffentlichte am 15.02.2008 einen Artikel über eine Debatte im kuwaitischen Parlament als Folge der Wiederveröffentlichung der Muhammad-Karikaturen. Der kuwaitische Abgeordnete Dr. Waleed at-Tabtiba’i soll in einer Parlamentssitzung die Dänen als „Hundeskinder“ bezeichnet haben. Diese Bezeichnung soll unterschiedliche Reaktionen im kuwaitischen Parlament ausgelöst haben. Der kuwaitische Minister für nationale Angelegenheiten Abdul-Wahed al-‚Audi habe die Aussage at-Tabtiba’is als „ungeeignet und niedrig“ bezeichnet. al-‚Audi soll die Entfernung dieses Ausdrucks aus dem Sitzungsprotokoll beantragt haben.
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2008/02/15/45680.html
Kommentar: Sowohl der Koran als auch die islamischen Überlieferungssammlungen und Geschichtsbücher beinhalten Lehren und Beispiele zur Bestrafung oder Tötung derjenigen, die den Propheten des Islam oder Aischas [eine der Ehefrauen Muhammads] beschimpften oder ihrem Ansehen schadeten. Da die Karikaturen als eine Art Beschimpfung und Beleidigung von vielen Muslimen angesehen werden, müssten die Karikaturisten und die Medien, die diese veröffentlichten, nach der Interpretation der betreffenden orthodoxen bis politischen Gruppierungen nach dem islamischen Rechtsverständnis bestraft oder sogar getötet werden. Der Koran sagt: „Wahrlich, diejenigen, die Allah und seinem Gesandten Ungemach zufügen – Allah hat sie in dieser Welt und im Jenseits verflucht und hat ihnen eine schmähliche Strafe bereitet.“ (Sure 33, 57).
Sowohl in der höchstglaubwürdigen Überlieferungssammlung von al-Bukhari als auch in anderen Überlieferungssammlungen ist die Ermordung von Ka’b ibn al-Ashraf erwähnt. Dieser soll Muhammad beschimpft haben. Infolge dessen ordnete Muhammad die Tötung von al-Ashraf an. Ebenfalls soll Muhammad die Tötung von zwei Frauen, al-Asma und Umm Qurfa aus diesem Grund angeordnet haben. Die Überlieferung enthält weitere Beispiele für die Tötung von Männern und Frauen, die Muhammad beschimpft oder verspottet haben sollen. Dazu seien Mütter und Väter von ihren Kindern getötet worden, weil diese Muhammad beleidigten. Ein Artikel über die Notwendigkeit der Tötung derjenigen, die Muhammad beschimpfen, ist mit vielen Beispielen unter der unten angegebenen Adresse zu finden. Es wird u.a. die Erzählung von Ibn Qani‘ erwähnt. Diese besagt: „Ein Mann kam zu Muhammad. Er sagte zu ihm: ‚O Prophet Allahs, als ich hörte, wie mein Vater schlecht von dir redete, habe ich ihn getötet.‘ Allahs Prophet befürwortete dies.“
Quelle: www.alsoufia.org/vb/showthread.php?t=1547