4 Monate Freiheitsentzug und 200 Peitschenhiebe für die Organisation einer Gesangsfeier mit Männern und Frauen

Institut für Islamfragen

Anwohner benachrichtigten die Sittenpolizei

(Institut für Islamfragen, dh, 03.03.2009) Laut Bericht von okaz.com ist westlich von Mekka in Saudi-Arabien vor kurzem eine Feier organisiert worden, auf der auch gesungen wurde. Den Anwohnern in der Nähe soll aufgefallen sein, dass sowohl männliche als auch weibliche Stimmen aus dem Festsaal zu hören waren. Man befürchtete, es werde dort eine Feier stattfinden, bei der Männer und Frauen zusammen feierten. Zunächst meldeten die Anwohner diese Vermutung der Sittenpolizei. Als die zuständige Polizei den erwähnten Saal betrat, fand sie tatsächlich Männer und Frauen bei einer Feier mit Gesang vor. Infolge dessen befahl die Polizei den sofortigen Abbruch der Feier. Der Besitzer der betroffenen Örtlichkeit beschwerte sich über diese polizeiliche Anordnung. Die Situation eskalierte zu einem Streit zwischen ihm und der Sittenpolizei, worauf er eine Anzeige erhielt.

Der Richter, Scheich Muhammad al-Fa’im, verurteilte den Besitzer der vermieteten Örtlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten und 200 Peitschenhieben. Als Begründung für die Strafe wird die Organisation einer Feier mit Gesang angegeben, bei der Männer wie Frauen anwesend waren [die in Saudi-Arabien übliche strenge Geschlechtertrennung also missachtete] sowie die Behinderung der Arbeit der Polizei.

Quelle: www.okaz.com.sa/okaz/osf/20090127/Con20090127255056.htm