Fatwa über die Selbstverteidigung der Frau gegenüber ihrem Ehemann

Institut für Islamfragen

Von dem prominenten saudischen Rechtsgelehrten Abdul-Muhsen al-Abikan

Erscheinungsdatum: 22.10.2008

(Institut für Islamfragen, dh, 14.11.2009)

Al-Abikan, Mitglied des saudischen [Shura]Gremiums, erklärte, dass das Zurückschlagen der Ehefrauen [im Fall, dass sie selbst geschlagen wurde] Selbstverteidigung sei. Ableiten könne man das aus der Lehre Muhammads, die gebietet, „weder [anderen] Schaden zufügen, noch [selbst] Schaden zu erleiden“.

Der muslimische Gelehrte hat die Art und Weise der Selbstverteidigung durch Zurückschlagen näher ausgeführt:

„Das Mindeste, was sie [eine Ehefrau, die von ihrem Ehemann körperlich angegriffen wird] tun kann, ist, um Hilfe zu rufen. Sie ruft in erster Linie Allah um Hilfe. Danach ruft sie die Nachbarn oder die Polizei zu Hilfe. Die Frau darf nicht [zurück]schlagen, wenn sie glaubt, dass sie [durch Rufen] gerettet werden kann“

Al-Abikan hat die Art und Weise des [Zurück]Schlagens folgendermaßen näher definiert:

„Dies kann mit einem scharfen oder stumpfen Gegenstand geschehen … Das erste ist möglich durch Stechen mit einem Dolch oder durch Verletzen mit einem Messer. Das Schlagen mit einem stumpfen Gegenstand umfasst zwei Möglichkeiten: Das Schlagen mit einer Peitsche oder mit einem Stock.“

Zudem sagte er:

„Es wird bevorzugt, ihn [den Ehemann] mit einem stumpfen Gegenstand zu schlagen. Hier ist die Peitsche milder als der Stock. Außerdem ist eine Lederpeitsche milder als eine Peitsche aus Stromkabeln. Es ist besser, das mildere Mittel [zur Gegenwehr] auszusuchen, wenn dies die Selbstverteidigung ermöglicht.“

Quelle: www.alarabiya.net/articles/2008/10/22/58722.html

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