Fatwa zu der Frage, ab welcher Entfernung das Gebet ungültig wird, wenn ein Esel, eine Frau oder ein schwarzer Hund vorüber geht?

Institut für Islamfragen

Von Scheich Muhammad bin Saleh al-Uthaimin, der u. a. Preisträger für seine Verdienste im „internationalen Dienst für den Islam“ ist. [Ihm wurde der Preis aufgrund seines profunden Wissens über den Islam und seiner großen Verdienste für die Religion von König Faisal überreicht].

Datum des Rechtsgutachtens: 27. Juni 2004

(Institut für Islamfragen, dh, 01.09.2009)

Frage:

„Ab welcher Entfernung wird ein Gebet im Islam ungültig, wenn ein Esel, eine Frau oder ein schwarzer Hund an einem Betenden vorüber geht?“

Antwort:

„Drei [Wesen] machen das Beten ungültig. Dies sind der Esel, der schwarze Hund und die Frau. Dies steht in Sahih Muslim [einer authentischen Überlieferungssammlung]. Anhand dieser Aussage [Muhammads] können wir sagen: Wenn eines dieser drei Wesen vor einen Betenden vorüber geht, aber eine Trennung [z. B. eine Wand oder ein Vorhang] zwischen beiden besteht, bleibt das Gebet gültig, selbst wenn der Esel, der Hund oder die Frau in naher Entfernung an ihm vorbei geht. Also, das Gebet bleibt gültig, wenn eine Trennung diese [drei Wesen] von dem Betenden trennt.

Falls jedoch keine Trennung [zwischen diesen drei Wesen und dem Betenden] vorhanden ist, ist das Gebet ungültig. Also, wenn ein Esel vor ihm [den Betenden] vorüber geht, muss der Betende sein Gebet wiederholen. Wenn ein schwarzer Hund vor ihm vorüber läuft, muss er sein Gebet wiederholen. Ebenso, wenn eine erwachsene Frau vor ihm vorüber geht, muss er sein Gebet wiederholen. Einige Schriftgelehrte definieren diese Entfernung auf 1,5 m.“

„Kurz gesagt: Wenn eine erwachsene Frau, ein Esel oder ein schwarzer Hund zwischen einem Betenden und einer Trennwand vorüber geht, wird sein Gebet ungültig und er muss es wiederholen. Das gleiche gilt, wenn diese drei Wesen in naher Entfernung vor ihm vorüber gehen. In diesem Fall muss er ebenfalls sein Gebet wiederholen.“

Quelle: www.ibnothaimeen.com/all/noor/article_2280.shtml

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.