Fatwa zu der Frage, ob das Wachsen lassen des Bartes eine islamische Pflicht ist

Institut für Islamfragen

Von dem Rechtsgutachter Scheich Muhammad Hassan, einem prominenten ägyptischern Gelehrten und Verkünder des Islam
(Institut für Islamfragen, dh, 27.11.2009)

Frage:

„Ist das Wachsenlassen eines Bartes für einen Muslim Pflicht?“

Antwort:

„Es gibt keinen einzigen [authentischen] Beweis [von Muhammad], der besagt, dass es keine Pflicht sei, den Bart wachsen zu lassen. Genau das Gegenteil sagt Allahs Prophet: ‚Lasst den Bart wachsen, habt einen Bart u.a. Dies heißt, der verbale Beweis bedeutet eine Verpflichtung. Du musst demjenigen, der mit dir darüber diskutieren möchte, sagen: ‚Gib mir einen Beweis, [eine authentische Lehre des Islam, die besagt, dass der Bart keine Pflicht ist], gib mir einen Beweis aus dem Koran und der Sunna [der Überlieferung des nachzuahmenden Verhaltens Muhammads]. Einige entgegnen: ‚Ich denke, ich habe dieses oder jenes gehört o.ä.‘ Dieses ‚Ich-denke-Prinzip‘ ist in Allahs Gesetz [arab. Sharia] ungültig. Wenn der Beweis aus dem Koran und der Sunna kommt, gehorche ich ihm gern. Ein anderer Beweis [für das Tragen eines Bartes] kommt aus der nachzuahmenden Verhaltensweise Muhammads. Und zwar hat Allahs Prophet seinen Bart wachsen lassen. Ein dritter Beweis ist die Festlegung [Muhammads] in dieser Sache. Abu Dawud hat eine authentische Überlieferung in seiner Überlieferungssammlung aufgeführt: ‚Zwei Männer oder zwei Boten kamen zu Allahs Propheten. Diese haben den Schnurrbart wachsen lassen und den Bart rasiert.‘ Allahs Prophet sagte in Sahih al-Bukhari [der wichtigsten Überlieferungssammlung]: ‚rasiert den Schnurrbart und lasst den Bart wachsen.‘ … Dieses Aussehen ist ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber den Juden.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=bXHAKY8M65o&feature=related

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