Von dem Rechtsgutachter Scheich Muhammad Hassan, einem prominenten ägyptischern Gelehrten und Verkünder des Islam
(Institut für Islamfragen, dh, 27.11.2009)
Frage:
„Ist das Wachsenlassen eines Bartes für einen Muslim Pflicht?“
Antwort:
„Es gibt keinen einzigen [authentischen] Beweis [von Muhammad], der besagt, dass es keine Pflicht sei, den Bart wachsen zu lassen. Genau das Gegenteil sagt Allahs Prophet: ‚Lasst den Bart wachsen, habt einen Bart u.a. Dies heißt, der verbale Beweis bedeutet eine Verpflichtung. Du musst demjenigen, der mit dir darüber diskutieren möchte, sagen: ‚Gib mir einen Beweis, [eine authentische Lehre des Islam, die besagt, dass der Bart keine Pflicht ist], gib mir einen Beweis aus dem Koran und der Sunna [der Überlieferung des nachzuahmenden Verhaltens Muhammads]. Einige entgegnen: ‚Ich denke, ich habe dieses oder jenes gehört o.ä.‘ Dieses ‚Ich-denke-Prinzip‘ ist in Allahs Gesetz [arab. Sharia] ungültig. Wenn der Beweis aus dem Koran und der Sunna kommt, gehorche ich ihm gern. Ein anderer Beweis [für das Tragen eines Bartes] kommt aus der nachzuahmenden Verhaltensweise Muhammads. Und zwar hat Allahs Prophet seinen Bart wachsen lassen. Ein dritter Beweis ist die Festlegung [Muhammads] in dieser Sache. Abu Dawud hat eine authentische Überlieferung in seiner Überlieferungssammlung aufgeführt: ‚Zwei Männer oder zwei Boten kamen zu Allahs Propheten. Diese haben den Schnurrbart wachsen lassen und den Bart rasiert.‘ Allahs Prophet sagte in Sahih al-Bukhari [der wichtigsten Überlieferungssammlung]: ‚rasiert den Schnurrbart und lasst den Bart wachsen.‘ … Dieses Aussehen ist ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber den Juden.“
Quelle: www.youtube.com/watch?v=bXHAKY8M65o&feature=related