Von dem Rechtsgutachter Taqi ud-Din Ahmad bin Taymiyyaa, einem der einflussreichsten Schriftgelehrten des sunnitischen Islam
Rechtsgutachten aus: Rechtsgutachtensammlung von Ibn Taymiyya (arab. majmu’a al-fatawa Ibn Taymiyya), Band 28/ 547-645
Frage:
„Darf die Schließung oder der Abriss einer Kirche in einem muslimischen Land als Unrecht bezeichnet werden?“
Antwort:
„Ihre Behauptung [die Behauptung der ägyptischen Christen], dass sie von den Muslimen auf ungerechte Weise behandelt wurden, weil diese [die Muslime] ihre Kirchen geschlossen haben, ist eine Lüge, die dem Konsens der Muslime widerspricht. Die Schriftgelehrten der vier Rechtsschulen [des sunnitischen Islam] Abu Hanifa, Malik, ash-Shafi’i, Ahmad ibn Hanbal und die anderen Führer [der Muslime] … und die Weggefährten [Muhammads] vorher und ihre Nachfolger, alle diese sind sich darüber einig: Falls der [muslimische] Machthaber Kirchen in dem [von Muslimen] beherrschten Land abreißt wie in Ägypten, fast überall im Irak, in Syrien, etc., kann dies nicht als ungerecht angesehen werden. Hier spielt es keine Rolle, ob seine Tat eine rein individuelle Entscheidung oder der Vollzug von Empfehlungen anderer ist. Diesem Machthaber muss dabei [beim Abriss der Kirchen] gehorcht und geholfen werden von jedem, der dies für richtig hält.“
Quelle: www.coptichistory.org/new_page_2692.ht