Fatwa zu der Frage, ob ein Kommunist erben darf

Institut für Islamfragen

Von Dr. Yusuf al-Qaradawi

Erscheinungsdatum: 05. Juli 2001

(Institut für Islamfragen, dh, 27.01.2009)

Frage:

„Darf ein Muslim einen kommunistischen Verwandten beerben?“

Antwort:

„… Eine Muslima darf einen Kommunisten nicht heiraten, wenn dieser auf seinen kommunistischen Überzeugungen beharrt… Wir haben schon zu einem früheren Zeitpunkt die [islamischen] Grundlagen für diese Beurteilung erklärt. Dieselben Grundlagen sind eine Begründung dafür, dass ein Kommunist nicht von seinen muslimischen Verwandten beerbt werden kann, seien es Vater, Mutter, Ehefrau o. a., weil eine Erbschaft an die Übereinstimmung der Religion gebunden ist. Dies wurde von Allahs Propheten erläutert: ‚Ein Muslim beerbt keinen Gottlosen. Ein Gottloser beerbt keinen Muslim …‘ Einige muslimische Schriftgelehrte erlaubten einem Muslim, einen Gottlosen zu beerben, nicht jedoch umgekehrt, denn ‚der Islam steht über allem, nichts steht [jedoch] über ihm‘, sagte Allahs Prophet … Kein [muslimischer] Schriftgelehrter sagte, dass jemand, der vom Islam abfällt, erben darf, denn er gilt als Toter und ist vogelfrei. Wie kann er Muslime beerben?“

Quelle: www.qaradawi.net/site/topics/article.asp?cu_no=2&item_no=359&version=1&template_id=8&parent_id=1

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.