Von dem offiziellen Staatsrechtsgutachter Ägyptens, Dr. Ali Jum’a.
Rechtsgutachten-Nr.: 6924, erschienen am 11.01.2009
Frage:
„Darf eine Muslima einen Mann heiraten, der Anhänger der Ahmadiya-Bewegung ist?“
Antwort:
„Eine Muslima darf keinen Mann heiraten, der zur Ahmadiya-Bewegung (Qadianiya) übertreten ist, weil er in diesem Fall als Abgefallener vom Islam gilt. Falls ein Ehevertrag geschlossen wurde, ist er ungültig. Das Zusammenleben der Ehepartner ist in diesem Fall als außerehelicher Geschlechtsverkehr zu beurteilen, der im Islam verboten ist. Der Ehemann darf das Sorgerecht für die Kinder nicht erhalten, wenn die Kinder im entsprechenden Alter sind, weil er in diesem Fall die Kinder von seinem korrupten Glauben überzeugen könnte. Allah sagt: ‚Und wer eine andere Religion als den Islam begehrt: nimmer soll sie von ihm angenommen werden, und im Jenseits wird er unter den Verlierern sein.‘ (Sure 3,85).“
„Die Ahmadiya (Lehre) ist ein schlauer Trick, den die Kolonialmächte erfanden. Diese Religion [Ahmadiya] verhält sich so, als ob sie dem Islam angehören würde. Jedoch hat der Islam mit dieser Religion nichts gemein. Den Kolonialmächten ist es gelungen, diese irregeführte und irreführende Gruppe zu instrumentalisieren, um ihre Ziele zu erreichen. Diese [Gruppierung] diente stets dazu, den Islam zu verzerren und schwächen. Der Islam wird jedoch trotz seiner Feinde widerstehen, denn Allah sagt: ‚Und Allah setzt das durch, was Er beschließt. Die meisten Menschen aber wissen es nicht.‘ (Sure 12,21).“
Außerdem hat Dr. Jum’a betont:
„Die muslimischen Schriftgelehrten waren sich immer darüber einig, dass dieser Glaube nicht islamisch ist und ihre Anhänger keine Muslime sind, sondern Abgefallene vom Islam. Der Abgefallene ist derjenige, der den Islam verlassen hat und zu einer anderen Religion übergetreten ist. Allah sagt: ‚Wer sich aber von euch von seinem Glauben abbringen läßt und als Ungläubiger stirbt – das sind diejenigen, deren Taten wertlos sein werden in dieser Welt und im Jenseits. Sie werden die Bewohner des Feuers sein, und darin werden sie ewig verweilen.‘ (Sure 2,217). Die muslimischen Schriftgelehrten sind sich darüber einig, dass desjenigen Heirat, der vom Islam abfällt und heiratet, ungültig ist. Dies gilt unabhängig davon, ob er mit einer Muslima oder einer Nichtmuslima verheiratet ist. Diese Regel gilt solange, bis er wieder zum Islam zurückkehrt und sich von seiner anderen Religion lossagt.“
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2009/01/12/64021.html