Kirchen dürfen nicht gebaut oder restauriert werden
Vom Rechtsgutachter Scheich Abdul-Lah bin Abdul-Rahman bin Djabrin (u. a. Rechtsgutachter im Vorstand des Gremiums für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten Saudi-Arabiens, Leiter mehrerer Moscheen in Saudi-Arabien, ein gelegentlicher Vorbeter in der Großen Moschee, Dozent für Islamwissenschaft an mehreren Universitäten und Moscheen Saudi-Arabiens u. a. m.)
(Institut für Islamfragen, dh, 14.07.2009)
Frage:
„Dürfen Kirchen in Ländern unter muslimischer Herrschaft gebaut oder wieder aufgebaut werden?“
Antwort:
„Eine so genannte ‚Sauma’a‘ [eine Stätte für ein liturgisches Gebet] ist ein Gebäude, in dem nur ein Christ oder ein Jude beten kann. Falls dies zerstört wird, darf es nicht wieder erbaut werden. Man wird ihm [dem Juden oder Christen] sagen müssen: ‚Du darfst in deiner Wohnung beten. Du darfst dein Gebetshaus nicht wieder aufbauen oder es restaurieren. Lass die Finger davon.‘ Dasselbe gilt für Kirchen der Christen, in denen sie sich versammeln und beten. Wenn die Kirchen zerstört werden, dürfen sie nicht wieder aufgebaut oder restauriert werden, sondern sie werden restlos entfernt. Es sollen danach keine Spuren mehr vorhanden sein. Ebenso dürfen Christen in einem muslimischen Land keine neue Kirche erbauen. Dies gilt für Christen, die sich als Schutzbefohlene [in einem muslimischen Land] befinden.“
„Da die Christen im Irak die Möglichkeit haben, dort zu leben, ohne erniedrigt zu werden und ohne, dass jemand sie zum Leben in einer erniedrigten Position zwingt, konnten sie Kirchen bauen. Infolgedessen wurde die Zahl der Kirchen im Irak größer sowie in Ägypten, in ‚Bilad ash-Shaam‘ (d. h. im Libanon), in Syrien, Jordanien, Israel usw. Genau so verhielt es sich in vielen islamischen Ländern, seien diese arabisch oder nicht arabisch. Dies ist ihnen [den Christen] in vielen Ländern gelungen, außer hier [in Saudi-Arabien], Allah sei Dank, und in allen Ländern, deren Einwohner noch stark sind und sich an die Lehren des Islam, bzw. zum Islam halten.“
„Kurz gesagt: Christen dürfen keine Kirchen besitzen, d. h. sie dürfen in einem islamischen Land keine neuen Kirchen bauen bzw. in einem Land, das von Muslimen beherrscht wird. Dies gilt auch für Länder, die vorher [vor der islamischen Herrschaft] christlich waren. Christen dürfen ihre zerstörten Kirchen nicht restaurieren, selbst wenn diese Kirchen auf unrechte Weise zerstört wurden. Falls ein Muslim z. B. auf eine unrechte Weise eine Kirche oder ein ‚Sauma’a [eine Stätte für ein liturgisches Gebet] zerstört und die Christen diese wieder aufbauen wollen, wird ihnen dies nicht erlaubt. Man wird ihnen sagen: ‚Geht nach Hause und betet dort oder bekehrt euch zum Islam!‘ Kirchen dürfen laut der (o. g.) Überlieferung [Muhammad soll gesagt haben: ‚Eine Kirche darf im Islam weder gebaut noch restauriert werden‘] nicht [in einem muslimischen Land] existieren. Das ist richtig.“
„Der Koranvers: ‚Und wenn Allah nicht die einen Menschen durch die anderen zurückgehalten hätte, so wären gewiss Einsiedlerklausen, Sauwami’u, Biya und Moscheen, in denen der Name Allahs des öfteren genannt wird, niedergerissen worden.‘ Sure 22,40 weist auf verschiedene Gebetshäuser, jedoch nicht auf Kirchen hin. So bedeutet ’Sawami’u’ ein Gebäude des Gebets für Juden und Christen, in denen nur eine Person betet. ‚Biya‘ meint ein Gebäude des Gebets, in dem ein Teil der Gebete verrichtet wird, es ähnelt einer Kirche. ‚Salauat‘ beschreibt Gebetsorte, an denen Juden beten wie bei ‚Sauami’u, oder in denen Christen beten wie in Kirchen.“
Quelle: ibn-jebreen.com/book.php?cat=7&book=78&page=4479