Von dem Rechtsgutachter Scheich Saleh bin Fauzan bin Abdullah al-Fauzan
Rechtsgutachten-Nr.: 5106
(Institut für Islamfragen, dh, 05.11.2009)
Frage:
„Wie wird [aus islamischer Sicht] ein Mensch beurteilt, der Christen ermöglicht, Kirchen in Ländern der Muslime zu bauen oder Schulen zu eröffnen, in denen [christlich] missioniert wird?“
Antwort:
„Dies ist [aus islamischer Sicht] nicht erlaubt. Muslime dürfen Christen weder den Bau von Kirchen noch die Renovierung dieser Kirchen ermöglichen, falls sie baufällig geworden sind. Falls jedoch Muslime ein Land einnehmen, in dem sich bereits Kirchen befinden, müssen sie diese [Kirchen stehen] lassen, bis sie baufällig werden und verschwunden sind. Sie dürfen nicht erneut aufgebaut werden.
Muslime dürfen nicht den Ungläubigen den Bau von neuen Kirchen im Lande des Islam erlauben, insbesondere auf der Arabischen Halbinsel. Allahs Prophet sagte: ‚Es dürfen auf der Arabischen Halbinsel nicht zwei Religionen zusammen existieren‘. Kirchen dürfen auf der Arabischen Halbinsel nicht neben Moscheen errichtet werden.
Dies heißt jedoch nicht, dass ein Ungläubiger die Arabische Halbinsel nicht betreten darf, wenn er dies als Gastarbeiter oder Geschäftsmann tut. Ein Ungläubiger darf die Arabische Halbinsel betreten, wenn er sich dort nur vorübergehen aufhält. D.h., er darf dort keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen. Ebenfalls darf er kein Eigentum [keine Eigentumswohnung] besitzen.“
Quelle: www.alfawzan.ws/AlFawzan/FatawaSearch/tabid/70/Default.aspx?PageID=5106