Von dem Rechtsgutachter Scheich Ali Abu Hassan, dem ehemaligen Vorsitzenden des Rechtsgutachtergremiums der al-Azhar Moschee in Kairo/Ägypten
Datum des Rechtsgutachtens: 28.09.2009
(Institut für Islamfragen, dh, 13.11.2009) Die arabische Zeitung www.mubasheer.com berichtete am 28.09.2009 über ein Rechtsgutachten, das die Verurteilung einer deutschen Frau fordert, weil sie den Koran beleidigt hat.
Es geht um eine Frau namens Dena Melany, die auf „Facebook“ gesagt haben soll, die Blätter des Korans sollten als Toilettenpapier benutzt werden. Dena Melany gründete zu diesem Zweck eine Facebook-Gruppe unter dem Namen „Koran toilet paper roll“. Sie gab an, sie käme aus München und verbinde den Islam mit Terrorismus. Sie verfasste Veröffentlichungen, die Fotos von Adolf Hitler zusammen mit dem ehemaligen Mufti Palästinas, Scheich Amin al-Hussaini, zeigen.
Melany äußerte, sie habe über 130 Briefe von extremistischen Muslimen, die zu ihrer Tötung aufgerufen haben, erhalten. Sie sieht dies als Beweis für „den Terrorismus der Muslime“ und dafür, „dass sie keine anderen Meinungen tolerieren“.
Scheich Abu Hassan kommentierte:
„Obwohl diese Frau nicht nach dem islamischen Gesetz [arab. Scharia] verurteilt werden kann, da sie einem anderen Glauben [als dem Islam] angehört, bleibt das, was sie getan hat, ein niedriges Verhalten, das nicht nur mit Beschimpfungen beantwortet werden darf, weil Allah uns verbietet, die Andersgläubigen zu beschimpfen. Diese beschimpfen jedoch unsere Religion. Deshalb hat sie einen Mord begangen, den kein Mensch duldet, der einen Bruchteil von Glauben besitzt.“
Weiter äußerte sich Abu Hassan:
„Der ägyptische Staat muss mit dem deutschen Staat in Kontakt treten, so dass Deutschland alle juristischen Maßnahmen gegen diese unwissende Frau ergreift, weil sie den Islam und seine Heiligtümer beleidigt hat. So ein Verhalten läuft nur der Ausrede halber unter Meinungsfreiheit. Sie wurde von den westlichen Extremisten zunichte gemacht.“
Quelle: www.mubasheer.com/news-action-show-id-3988.htm