Vom Rechtsgutachtergremium Ägyptens
Erscheinungsnummer und Datum: 19723, erschienen am 18.07.2004
(Institut für Islamfragen, dh, 30.01.2009)
Frage:
„Einige behaupten, der Islam diskriminiere die Frau, indem er ihr Zeugnis nur halb so viel gelten lasse wie das Zeugniss eines Mannes. Was lehrt der Islam?“
Antwort:
„Allah sagt: ‚Und laßt es zwei Zeugen unter euren Männern bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann einen Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere sich von beiden erinnert.‘ (Sure 2, 282). Keine Religion oder ein von Menschen entworfenes Gesetz verleiht Männern und Frauen dieselben Rechte, weil diese unterschiedlich geschaffen sind. Diese Sure nennt den Grund des Unterschieds in der Berechnung des weiblichen und männlichen Zeugnisses; und zwar ist die Frau vergesslicher als der Mann … Die Wissenschaft hat diese Tatsache bewiesen. Dr. Sayed aj-Jamili hat dazu … veröffentlicht. Die Hysterie sucht Frauen viel häufiger heim als Männer. Diese Psychose verursacht abrupte Stimmunkschwankungen und Reizbarkeit. Dies kann sogar zu Schizophrenie führen. Obwohl Männer auch von einer Psychose betreffen werden können, sind Frauen viel häufiger davon betroffen … Die [muslimischen] Schriftgelehrten haben die Regeln für das Zeugnis von Frauen folgendermaßen aufgeschlüsselt: 1. In [juristischen] Fällen, die sich lediglich auf Frauen beziehen, z. B. Fragen zu Geburt und Jungfräulichkeit, reicht das Zeugnis einer Frau. Hier ist das Zeugnis eines Mannes nicht nötig. Einige [muslimische Schriftgelehrte] meinen, in diesen Fällen reicht das Zeugnis einer Frau, während andere darauf beharrten, dass das Zeugnis zweier Frauen notwendig sei. Andere [muslimische Schriftgelehrte] meinen, das Zeugnis von vier Frauen sei Pflicht. 2. In [juristischen] Fällen, die sich auf Familienangelegenheiten beziehen, ist die Mehrheit [der muslimischen Schriftgelehrten] der Meinung, dass das Zeugnis einer Frau ungültig ist. Es ist notwendig, dass mindestens zwei Männer Zeugnis ablegen müssen. ‚O ihr, die ihr glaubt! Wenn der Tod an einen von euch herantritt, liegt die Zeugenschaft zum Zeitpunkt der Testamentseröffnung bei euch: [bei] zwei Redlichen unter euch, oder zwei anderen, die nicht zu euch gehören, wenn ihr gerade im Land herumreist und euch das Unglück des Todes trifft.‘ (Sure 5,106). 3. In finanziellen Angelegenheiten darf eine Frau mit Männern Zeugnis ablegen, wie in der schon erwähnten Sure (Sure 2, 282) beschrieben wird. 4. Bei Strafsachen und in Fällen, in denen ein Hinrichtungsurteil ausgesprochen werden kann, ist das Zeugnis einer Frau ungültig. Das ist Konsens unter muslimischen Schriftgelehrten.“
Quelle: www.aleman.com/ask/ask3..asp?id=19723&hide1=2&Next=160&select1=*&select2=*&rad1=&dbegin=&mbegin=&ybegin=&dend=&mend=¥d=&rad2=MOF&idser=&wordser=%C8%E6%E1