Schlagen ist erst das letzte Mittel, das gegen die Ehefrau eingesetzt werden darf
Von dem ehemaligen, offiziellen Rechtsgutachter Saudi-Arabiens Abdul-Aziz Ibn Baz
(Institut für Islamfragen, dh, 11.05.2009)
Frage:
„Wie ist häufiges Schlagen der Ehefrau islamisch zu bewerten?“
Antwort:
„Allahs Prophet beschrieb diejenigen, die ihre Ehefrauen schlagen als ‚nicht die Besten unter euch‘. Allah sagte: ‚Geht gut mit ihnen um‘ (Sure 4,19). Die Ehefrau ohne Grund zu schlagen oder sie übertrieben zu schlagen, gehört nicht zum guten Umgang. Selbst wenn etwas [zwischen dem Ehemann und der Ehefrau] steht, soll der Ehemann sie mit guten Worten, guter Behandlung, dem Verlassen oder Ermahnung und Erinnerung behandeln. Das Schlagen ist das letzte Mittel [gegen die Ehefrau].“
„Wenn der Ehemann seine Ehefrau schlägt, soll er sie leicht schlagen, d. h. er darf ihr keine Knochen brechen, sie verletzen oder ihr Leben gefährden. Das Schlagen kann nur erlaubt werden, wenn die Ermahnung und das Verlassen nichts bewirkt haben. Allah hat gesagt: ‚Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!‘ (Sure 4,34)“
„Der Ehemann soll seine Frau und Kinder freiwillig finanzieren. Falls er dies nicht tut, darf seine Ehefrau, was sie und ihre Kinder brauchen, von seinem Geld nehmen, selbst wenn er dies nicht weiß. Diese Lehre ist in den beiden ‚gesunden’ Überlieferungssammlungen von al-Bukhari und Muslim zu finden.“
Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/17159