Fatwa zum Thema „Strafe für Homosexualität“

Institut für Islamfragen

Unterschiedliche Strafen können angeordnet werden

Von einer der obersten sunnitischen Rechtsgutachterautoritäten, Dr. Yusuf al-Qaradawi

(Institut für Islamfragen, dh, 03.07.2009)

Frage:

„Sieht der Koran eine Bestrafung für Homosexualität vor?“

Antwort:

„Jeder, der sexuell abnorme Verhaltensweisen zeigt, wird mit der Strafe für Ehebruch belegt, wie es im Koran vorgeschrieben ist: ‚Und kommt der Unzucht nicht nahe; seht, das ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg‘ (Sure 17,32). Allah nannte die Tat von Lots Volk ebenfalls eine Schandtat: ‚Wollt ihr eine Schandtat begehen, wie sie keiner in der Welt vor euch je begangen hat?‘ (Sure 7,80) Die Schändlichkeit ist verboten: ‚Ihr sollt euch nicht den Schändlichkeiten nähern, seien sie offenkundig oder verborgen‘ (Sure 6,151).

Die [islamischen] Rechtsschulen sind sich bezüglich der Bestrafung der Homosexualität nicht einig. Einige unterscheiden [bei der Bestrafung] zwischen einem verheirateten und unverheirateten [Homosexuellen]. Andere schreiben vor, Homosexuelle von einem hoch gelegenen Ort hinunter zu stoßen, genauso wie Allah es mit dem Volk Lots getan hat. Andere Gelehrte schreiben vor, Homosexuelle zu verbrennen. Wir können von diesen Strafen diejenigen einsetzen, die zu unserer Zeit am besten passen.“

Quelle: www.qaradawi.net/site/topics/article.asp?cu_no=2&item_no=5812&version=1&template_id=211&parent_id=16

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