Fatwa zum Tragen eines Bartes

Institut für Islamfragen

Von dem Rechtsgutachter Muhammad Hussain Yakub, einem sehr prominenten ägyptischen Gelehrten und Verkünder des Islam

(Institut für Islamfragen, dh, 26.12.2009)

Frage:

„Ist das Tragen des Bartes eine Pflicht oder eine nachzuahmende Verhaltensweise Muhammads?“

Antwort:

„Den Bart wachsen zu lassen ist eine [islamische] Pflicht, jawohl. [Einer könnte fragen]: ‚Wer hat dies gesagt?‘ [Antwort]: Unser Herr, der Prophet Allahs, Muhammad. [Frage]: Ist der Gehorsam gegenüber den Propheten eine Pflicht oder eine nachzuahmende Verhaltensweise? [Antwort]: Natürlich ist es eine Pflicht, weil Allah uns sagt: ‚Gehorcht Allah‘ und Allah sagte: ‚Gehorcht den Propheten‘, d. h. den Propheten zu gehorchen, ist im Endeffekt das gleiche, wie Allah zu gehorchen. Allahs Prophet sagte uns: ‚Lasst den Bart wachsen!‘ Dies ist eine Befehlsform. Infolge dessen ist das Tragen eines Bartes Pflicht. Das Beten ist ebenfalls eine Pflicht. Aber das Beten ist eine große Pflicht, während einen Bart zu tragen, eine kleine Pflicht ist.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=PHroi9VF7V4&feature=related

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.