Ein Täter soll durch chirurgische Eingriffe mit Lähmung bestraft werden

Institut für Islamfragen

Das islamische Gesetz erlaubt Bestrafung mit der gleichen Tat, durch die das Opfer zu Schaden kam

(Institut für Islamfragen, dh, 01.10.2010) Durch einen Angriff mit einem Beil wurde Abdul-Aziz al-Matiri, 22 Jahre alt, vor rund 2 Jahren gelähmt. Dazu verlor er ein Bein. Da das islamische Gesetz [arab. Scharia] die Bestrafung mit der Zufügung desselben Schadens erlaubt (Sure 2,194 und 5,45) hat der zuständige Richter mehrere Krankenhäuser in Saudi-Arabien angeschrieben und angefragt, ob es möglich sei, den Täter durch gezielte chirurgische Eingriffe ebenfalls zu lähmen.

Das Krankenhaus König Fahd in Tabuk/Saudi-Arabien antwortete dem Richter, die Lähmung könne durch einen chirurgischen Eingriff erzielt werden. Jedoch müsse diese Operation in einem Krankenhaus durchgeführt werden, das die entsprechende Ausrüstung besitze.

Herr Khaled al-Matiri, der Bruder des Opfers, hat die Bereitschaft seiner Familie geäußert, die Kosten einer derartigen Operation im Ausland zu finanzieren, um die Bestrafung zu vollziehen.

Quelle: www.bbc.co.uk/arabic/middleeast/2010/08/100820_saudi_law_talion_tc2.shtml