Der juristische Berater des saudischen Justizministeriums erklärte, dass das Stillen von Erwachsenen für jede Zeit und jeden Ort gelte
(Institut für Islamfragen, dh, 18.07.2010) Obwohl die al-Azhar Moschee in Kairo/Ägypten als staatliche Verlautbarung in Ägypten 2007 einen Beschluss herausgegeben hatte, der das Erwähnen des so genannten „Stillens von Erwachsenen“ in öffentlichen Medien verbot, wurden durch gegenteilige Äußerungen vor kurzem erneut Unruhen unter vielen Muslimen ausgelöst.
Der prominente muslimische Gelehrte und Verkündiger des Islam, der offizielle Berater des saudischen Justizministeriums, Abdul Muhsen al-Abikan, erließ kürzlich ein Rechtsgutachten, welches das Stillen von Erwachsen als eine authentische Lehre des Propheten des Islam, Muhammads, mit unbeschränkter Gültigkeit beschreibt. D. h., diese Lehre galt nicht nur zur Zeit Muhammads, sondern für alle Zeiten.
Al-Abikan betonte die Authentizität dieser Lehre. Letztendlich habe Muhammads Frau, Aisha, diese Lehre in ihrem Alltag umgesetzt. Sie habe ihren Nichten befohlen, jeden erwachsenen Mann, der Aischa besuchen wollte, zu stillen, so dass er sich mit ihr allein in ihrer Wohnung aufhalten durfte [da nach Schariarecht erst nach dem Herstellen eines Verwandtschaftsverhältnisses durch das Stillen das Zusammensein von nichtverwandten Männern und Frauen im selben Raum rechtlich als erlaubt gilt.]
Jedoch betonte al-Abikan, dass das Stillen eines fremden erwachsenen Mannes nicht direkt [durch Körperkontakt] von Statten gehen dürfe, sondern der zu stillende Mann die Milch aus einem Behälter trinken müsse. Danach dürfe er sich mit ihr in einer Wohnung befinden.
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2010/05/21/109228.html –
www.islaminstitut.de/Anzeigen-von-Fatawa.43+M5a375d53091.0.html