Fatawa zu der Frage, ob ein Muslim ein Gerichtsverfahren vor einem nichtmuslimischen Gericht anstreben sollte

Institut für Islamfragen

Nichtmuslimische Gerichte urteilen nicht auf der Basis der Sharia: Darum sind sie abzulehnen

Auszüge aus Verlautbarungen einiger prominenter muslimischer Gelehrter auf der Internetseite majles.alukah.net

Rechtsgutachter: Abdur-Rasaq al-Afifi
Rechtsgutachten-Nr.: 1/166

(Institut für Islamfragen, dh, 30.04.2010)

„Ein Muslim muss sein Bestes tun, um nichtmuslimische Gerichte zu vermeiden. Wenn er jedoch keine andere Möglichkeit hat, darf er sie nutzen.“

Rechtsgutachter: Das qatarische, staatliche Rechtsgutachtergremium Islamweb. net
Rechtsgutachten-Nr.: 38757

„Ein Muslim darf sein Geld nicht durch die Hilfe weltlicher, nichtmuslimischer Gerichte, die nicht auf dem islamischen Recht [arab. Shari’a] basieren, durch untreue Schuldner erhalten. Denn sein Recht durch diese Gerichte zu erlangen bedeutet, die Urteile dieser Gerichte zu akzeptieren und sich mit diesen Gerichten [und deren Rechtsprechung] abzufinden. Allah möge uns davor schützen. Allah sagt [im Koran]: ‚Hast du nicht jene gesehen, die behaupteten, an das zu glauben, was zu dir und was vor dir herabgesandt worden ist? Sie wollen eine rechtswirksame Entscheidung beim Teufel suchen, wo ihnen doch befohlen worden ist, nicht daran zu glauben; und Satan will sie weit verwirren lassen.‘ (Sure 4,60)

… Einige zeitgenössische muslimische Rechtsgelehrte erlauben dies unter zwei Bedingungen: 1. Wenn der Muslim gezwungener Maßen so handeln muss und keine andere Möglichkeit hat. 2. Er darf in diesem Fall nicht mehr als sein Recht bekommen.“

Rechtsgutachter: Ibn Taymiyya, ein muslimischer Gelehrter, auf den sich Gelehrte des saudisch-wahhabitischen Islam häufig beziehen
Rechtsgutachten: Rechtsgutachtensammlung: 28/524

„Es ist eine Selbstverständlichkeit im Islam und ein Konsens [unter den muslimischen Gelehrten], dass derjenige, der zu einer anderen Religion als dem Islam oder zu einem anderen Gesetz [arab. Schari’a] als dem Gesetz Muhammads verleitet wird, als ungläubig gilt. Dieser ähnelt einem Ungläubigen, der teilweise an den Koran glaubt, genau wie Allah [im Koran] sagte: ‚Wahrlich, diejenigen, die nicht an Allah und Seine Gesandten glauben und eine Trennung zwischen Allah und Seinen Gesandten machen und sagen: ‚Wir glauben an die einen und verwerfen die anderen’ und einen Zwischenweg einschlagen möchten, diese sind die Ungläubigen im wahren Sinne, und bereitet haben wir den Ungläubigen eine schmähliche Strafe.‘ (Sure 4,150-151).“

Rechtsgutachter: Ibn Kathir, der vielleicht prominenteste Koranausleger des sunnitischen Islam
Rechtsgutachten aus ‚al-bidaya wa n-nihaya. 13,119

„Derjenige, der einem anderen Gesetz … folgt und nicht dem, das auf Muhammad ibn Abdullah, das Siegel der Propheten, herabgesandt wurde, gilt als ungläubig … Es ist Konsens im Islam, dass jemand, der so etwas tut, als ungläubig gilt.

Allah hat [im Koran] gesagt: ‚Wünschen sie etwa die Richtlinien der Dschahiliya [der vorislamischen Unwissenheit]? Und wer ist ein besserer Richter als Allah für ein Volk, das fest im Glauben ist?‘ (Sure 5,50) Und: ‚Doch nein, bei deinem Herrn; sie sind nicht eher Gläubige, bis sie dich zum Richter über alles machen, was zwischen ihnen strittig ist, und dann in ihren Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung finden und sich voller Ergebung fügen.‘ (Sure 4,65).“

Rechtsgutachter: Scheich Sulaiman bin Sahman

„Ein Recht durch einen Teufel [arab. taghut] zu bekommen, ist Unglaube. Allah erwähnte in seinem Buch [dem Koran], dass Unglaube schlimmer als Töten ist: ‚Und die Verführung ist schwerwiegender als Töten.‘ (Sure 2,217), und: ‚die Verführung [zum Unglauben] ist schlimmer als Töten.‘ (Sure 2,191). Die Verführung bedeutet Unglauben.

Selbst wenn ein Krieg ausbrechen würde, der so heftig wäre, dass er das Leben auf Erden beenden würde, wäre dieser [Krieg] eine bessere Lösung, als bei einem teuflischen Richter sein Recht zu suchen, der sich nach einem anderen Gesetz als dem Gesetz Allahs [arab. Shari’a] richtet.“

Quelle: majles.alukah.net/showthread.php?t=27546

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.