Fatwa zu der Frage, ob das Ablecken der Finger nach dem Essen islamisch geboten ist

Institut für Islamfragen

Vom Rechtsgutachtergremium des qatarischen Religionsministeriums unter www.islamweb.net

Rechtsgutachten-Nr.: 93851 vom 21.03.2007

(Institut für Islamfragen, dh, 06.02.2010)

Frage:

„Der Prophet Muhammad, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, hat uns befohlen, die Finger nach dem Essen abzulecken, bevor wir die Finger waschen. Jedoch betrachtet man bei uns in Marokko das Fingerlecken als ein schändliches Verhalten. Würde ich als arrogant [gegenüber dieser islamischen Lehre] gelten, wenn ich so etwas vor den Menschen nicht tue?“

Antwort:

„Diese Anordnung [Muhammads] vor den Menschen zu unterlassen, gilt wahrscheinlich nicht als Hochmut. Es könnte aber als Ablehnung der zu befolgenden Lehre [Muhammads] gelten und als [zu starke] Rücksichtnahme auf Kosten dieser Lehre. Ein Muslim darf die Lehre des Propheten, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, nicht verlassen und zwar [in allem], was er [Muhammad] selbst getan oder vorgeschrieben hat. Ein Muslim muss diese Lehre praktizieren und sie andere lehren.

Die Strafe für denjenigen, der die einzuhaltende Lehre des Propheten aus Widerstand verlässt, ist die, die in den beiden authentischen Überlieferungssammlungen und anderen Quellen von Allahs Propheten genannt ist. Er [Muhammad] sagte: ‚Wer meine einzuhaltende Lehre ablehnt, ist nicht von mir [ist kein Muslim]‘ …

Zusammengefasst gilt: Wenn die Finger nach dem Essen aus Ablehnung dieser Lehre nicht abgeleckt werden, ist das ein Mangel an Religiosität. Wer diese Lehre aus einem anderen Grund [nicht aus Ablehnung] vernachlässigt, sündigt nicht, denn diese [Lehre] ist keine Pflicht, sondern nur eine Lehre, die bezüglich des Essens einzuhalten ist. Die Erklärung dieser einzuhaltenden Lehre wurde in der authentischen Überlieferungssammlung von Muslim folgendermaßen gegeben: ‚Es war üblich bei Allahs Propheten, seine drei Finger nach dem Essen abzulecken. Er [Muhammad] sagte: Falls ein Bissen bei einem von euch zu Boden fällt, muss er den Schmutz entfernen und es dann essen. Er darf es nicht dem Teufel überlassen.‘

Er [Muhammad] befiehlt uns, die [benutzte] Schüssel sauber zu lecken [d. h. die Essenreste von der Schüssel mit den Fingern abzukratzen und die Finger sauber zu lecken]. Er sagte: ‚Ihr wisst nicht, in welchem Teil des Essens der Segen liegt.‘ Diese Überlieferung wurde ebenfalls von dem Verfasser von as-Sunan überliefert. At-Thirmidhi und andere haben von Abu Huraira überliefert: ‚Allahs Prophet, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, sagte: Wenn einer von euch gegessen hat, muss er seine Finger sauber lecken. Denn er weiß nicht, an welchem Finger der Segen haftet.‘ Diese Aussage [Muhammads] wurde … folgendermaßen erklärt: ‚Imam an-Nawani sagte: Das Essen, das ein Mensch verzehrt, enthält Segen. Der Mensch weiß nicht, wo der Segen [des Essens] liegt: in dem Essen, das er verzehrt hat, an seinen Fingern, am Boden der Schüssel oder in dem zu Boden gefallenen Bissen. Deshalb muss der Mensch die gesamte Nahrung verzehren [auch, was an den Fingern kleben bleibt].‘“

Quelle: www.islamweb.net/ver2/fatwa/ShowFatwa.php?lang=a&Id=93851&Option=FatwaId

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