Fatwa zu der Frage, ob der Gesichtsschleier für Frauen verpflichtend ist

Institut für Islamfragen

Mehrheitlich wird das von den Rechsschulen so gefordert

Von dem dem offiziellen staatlichen Rechtsgutachter Ägyptens, Dr. Ali Jumaa

(Institut für Islamfragen, dh, 09.11.2010)

Frage:

„Muss eine Muslima ihr Gesicht verschleiern?“

Antwort:

„Die Verpflichtung zum Tragen des Gesichtsschleiers für Frauen wurde von Imam Ahmad, Imam ash-Shafi’i und Imam Ahmad Ibn Hanbal [den Gründern von drei der vier Rechtsschulen des sunnitischen Islam] bestätigt. Nur Imam Malik [der Gründer der vierten Rechtsschule des sunnitischen Islam] betrachtet den Gesichtsschleier nicht als Pflicht … Das zeigt, dass es üblich für Frauen war, ihre Häuser mit Kopftuch und verschleiertem Gesicht zu verlassen.

Derjenige der behauptet, der Gesichtsschleier sei nicht im islamischen Gesetz [arab. Scharia] vorgeschrieben, sondern sei eine osmanische Tradition oder ähnliches, der redet Unsinn, denn der Gesichtsschleier war schon zur Zeit der Weggefährtinnen und Weggefährten [Muhammads] üblich, durch die gesamte Geschichte hindurch und kommt sogar in der vorislamischen Poesie vor.

Drei der vier Imame bestätigten die Verpflichtung zum Tragen des Gesichtsschleiers. Ein Imam sah den Gesichtsschleier nicht als verpflichtend, und zwar Imam Malik [der Gründer der vierten Rechtsschule]. Er sagte, dass nur eine Frau ihr Gesicht verschleiern müsse, die sehr hübsch sei, und zwar so hübsch, dass sie [durch ihr Gesicht] eine Versuchung für Männer werden könnte. Diese solle dort ihr Gesicht verschleiern, wo der Gesichtsschleier üblich sei.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=zYGEo92Dta0&feature=related

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