Von dem Rechtsgutachter Abdullah bin Djabrin
Rechtsgutachten-Nr.: 11208 vom 27.05.2004
(Institut für Islamfragen, dh, 04.09.2010)
Frage:
„Meine Frau hat unsere gemeinsame Wohnung verlassen. Muss ich weiter für ihren Lebensunterhalt aufkommen?“
Antwort:
„Da Ihre Frau Ihre Wohnung ohne Ihre Erlaubnis und Zustimmung verlassen hat und zwar ohne offensichtliche Misshandlung, Schädigung oder Belästigung Ihrerseits, nicht deshalb, weil Sie ihren Lebensunterhalt unvollständig geleistet hätten, und Sie versucht haben, sie wieder zurück zu holen, sie aber abgelehnt hat, gilt sie innerhalb dieses Zeitraumes als widerspenstig. Ihr darf kein Lebensunterhalt, kein Geld für Kleidung oder Wohnungsmiete gegeben werden. Denn eine Ehefrau verdient [durch ihrem Ehemann] den Lebensunterhalt, wenn sie ihm ermöglicht, sie [sexuell] zu genießen. Wenn sie ihm dies nicht ermöglicht, darf sie keinen Lebensunterhalt bekommen.“
Quelle: www.al-eman.com/Ask/ask3.asp?id=11208&hide1=2&Next=&select1=*&select2=*&rad1=&dbegin=&mbegin=&ybegin=&dend=&mend=¥d=&rad2=MOF&idser=&wordser=%E4%C7%D4%D2