Fatwa zu der Frage, ob eine Muslima im Land der Ungläubigen ihren Gesichtsschleier ablegen darf

Institut für Islamfragen

Die Vorschriften Allahs gelten überall

Von dem saudischen Rechtsgutachter Scheich Muhammad Saleh al-Uthaimin, einem der prominentesten Gelehrten des sunnitischen Islam des 20. Jahrhunderts

(Institut für Islamfragen, dh, 20.02.2010)

Frage:

„Es ist bekannt, dass eine Frau ihr Gesicht bedecken muss. Gilt diese Regel auch in den Ländern der Ungläubigen, wo er [der Gesichtsschleier] der Frau Probleme verursachen könnte?“

Antwort:

„Die Vorschriften Allahs gelten sowohl in den Ländern der Ungläubigen, als auch in den islamischen Ländern. Selbst wenn die Frau sich [durch diese Regel] aufgrund der Reaktion ihrer Umwelt unwohl fühlen sollte, muss sie sich verschleiern. Sie muss dabei an ihre [göttliche] Belohnung denken. Allah verteidigt diejenigen, die gläubig sind [die Muslime]. Einige Leute sagten mir, dass ihre Ehefrauen und ihre Begleiterinnen ihre Gesichter verschleierten, obwohl sie von anderen nicht belästigt wurden. Aber die Sachlage kann in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein. Auf jeden Fall müssen die Vorschriften Allahs beachtet werden, sei es, in den Ländern der Ungläubigen oder in muslimischen Ländern.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=CXyJ11sWEiE&feature=relate

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.