Fatwa zu der Frage, ob man seine Haare mit schwarzer Farbe färben darf

Institut für Islamfragen

Von dem saudischen Rechtsgutachter Abdul-Aziz Ibn Baz, einem der prominentesten Gelehrten des sunnitischen Islam im 20. Jahrhundert

Frage:

„Darf man als Muslim sein Haar schwarz färben?“

Antwort:

„Es ist belegt, dass Allahs Prophet – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – in den zwei authentischen Überlieferungssammlungen [arab. as-Sahihain] und in anderen Quellen sagte: ‚Schneidet den Schnurbart und lasst den Bart wachsen. Seht [dadurch] anders aus als die Polytheisten‘, und al-Bukhari überlieferte: ‚Schneidet den Schnurbart und lasst den Bart wachsen. Seht anders aus als die Polytheisten‘.

In der authentischen Überlieferungssammlung [arab. Sahih] von Muslim wurde die Aussage des Prophenten Allahs (Segen und Frieden seien auf ihm) folgendermaßen überliefert: ‚Färbt die grauen Haare nach und vermeidet die schwarze Haarfarbe‘. In der authentischen Überlieferung von Ibn Abbas (as-Sunan) wurde Allahs Aussage überliefert: ‚Am Jüngsten Tag erscheinen Leute, die ihre Haare genauso schwarz nachgefärbt haben wie die Taubenhälse. Diese werden nie den Geruch des Paradieses schmecken [diese werden nicht ins Paradies eingehen]‘. Dies ist eine strenge Strafe, die uns zeigt, dass dieses Tung [das Färben der Haare mit schwarzer Haarfarbe] eine der gravierensten Sünden überhaupt ist [d.h. man darf seine Haare mit anderen Haarfarben nachfärben, aber niemals mit Schwarz].“

Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/2019

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