Fatwa zu der Frage, ob sich eine Muslima während der Pilgerfahrt nach Mekka kämmen oder Parfüm benutzen darf

Institut für Islamfragen

Vom Rechtsgutachtergremium des qatarischen Religionsministeriums unter www.islamweb.net

Rechtsgutachten-Nr.: 51020 vom 13.07.2004

(Institut für Islamfragen, dh, 05.02.2010)

Frage:

„Darf eine Muslima während der Pilgerfahrt nach Mekka ihre Haare kämmen oder Parfüm benutzen?“

Antwort:

„Wenn durch das Kämmen eins bis vier Haare ausfallen, müssen Sie eine Bußleistung erbringen, indem Sie für jedes ausgefallene Haar Almosen im Form von Nahrungsmitteln für mittellose Menschen spenden, weil Sie den Verlust der Haare verursacht haben. Falls mehr als vier Haare ausfallen, müssen Sie Buße tun, indem Sie entweder drei Tage fasten, sechs Mittellosen Nahrungsmittel spenden oder ein Schaf opfern.

Ibn Qudama sagte: ‚Wer mehr als vier Haare schneidet, sei dies absichtlich oder aus Versehen, muss entweder drei Tage fasten oder sechs Mittellose mit Datteln satt machen oder ein Schaf opfern.‘

Falls das Durchkämmen der Haare dazu führt, dass Läuse von den Haaren fallen, regelt die malikitische Rechtsschule: ‚Falls weniger als zehn Läuse aus den Haaren fallen, muss der Betreffende Nahrungsmittel spenden. Falls mehr als zehn Läuse ausfallen, muss er eine Bußleistung erbringen.‘ Andere muslimische Schriftgelehrte sagten, man müsse Almosen entrichten, wenn man Läuse [während der Pilgerfahrt nach Mekka] tötet. Es spiele keine Rolle, ob die Anzahl der getöteten Läuse groß oder klein sei. Ibn Qudama zitierte Imam Ahmad mit den Worten: Jemand, der eine Laus [während der Pilgerfahrt nach Mekka] tötet, muss Nahrungsmittel spenden.‘ Deshalb wird das Almosen, unabhängig davon, worum es sich handelt, [von Allah] angenommen. Das ist ebenfalls die Meinung der führenden Gelehrten. Ishaq sagte: ‚Eine Dattel [reicht]‘. Imam Malik sagte: ‚Ein wenig Nahrung Essen‘. Ibn Umar hat das Gleiche gesagt.“

Quelle: www.islamweb.net/VER2/Fatwa/ShowFatwa.php?Option=FatwaId&lang=A&Id=51020

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