Genussehe als Alternative zu einer öffentlichen Eheschließung?

Institut für Islamfragen

Die Vertragsbedingungen der Genussehe [einer zeitlich begrenzten Vertragsehe] werden lediglich zwischen den beiden Ehepartnern ausgehandelt

(Institut für Islamfragen, dh, 29.03.2010) Der libanesische Fernsehsender LBC strahlte das folgende Interview mit einer Libanesin aus, deren Name mit Serin angegeben wird.

Moderator:

„Was motiviert eine geschiedene Frau zur Schließung einer Genussehe?“

Serin:

„Die Befriedigung des sexuellen Triebes.“

Moderator:

„Nur das?“

Serin:

„Ja, nur das.“

Moderator:

„Was beinhaltet die Genussehe?“

Serin:

„Ich treffe mich mit einem Mann. Falls wir uns gegenseitig gefallen, fragt er mich: ‚Möchtest Du eine Genussehe mit mir schließen?‘ Dies [diese Eheform] ist ähnlich wie die Passagierehe [arab. sawadj al-misyar]. Dies [der Vertragsschluß] geschieht zwischen mir und ihm. Daraufhin vereinbaren wir uns zu heiraten. Er fragt mich: ‚Möchtest Du mich Dich genießen lassen?‘ Ich antworte mit Ja. Er nennt eine Morgengabe für eine Heiratsdauer von einer Stunde, einem Monat, zwei Stunden, etc. Dies [die Ehedauer] kann zwischen uns vereinbart werden. Wenn wir uns sexuell befriedigt haben, kehrt jeder von uns an seinen Ort [seine Wohnung] zurück.“

Moderator:

„Bevor wir unser Gespräch weiterführen, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass der sunnitische Islam die Passagierehe, der schiitische Islam aber die Genussehe erlaubt hat. Die Genussehe ist eine zeitlich befristete Ehe, also befristet auf eine bestimmte Zeit. Einige Bedingungen dieser Ehe sind die Morgengabe und der Ehevertrag. Ist der Ehevertrag ein schriftlicher oder ein mündlicher Vertrag?“

Serin:

„Er wird nur mündlich geschlossen.“

Moderator:

„Warum schließen Sie keinen schriftlichen [im Gericht eingetragenen] Ehevertrag? Auf diese Weise können Sie Ihre Rechte garantieren.“

Serin:

„Wenn ich einen schriftlichen Ehevertrag schließen wollte, hätte ich eine gerichtliche Ehe geschlossen. Ich möchte die Ehe jedoch als Geheimnis zwischen mir und ihm belassen.“

Moderator:

„Aber beide Eheformen gelten nach dem schiitischen Islam als legale Eheformen.“

Serin:

„Sie meinen mit dem schriftlichen Ehevertrag eine öffentliche Ehe vor allen Menschen?“

Moderator:

„Nein, dieser Ehevertrag könnte nur zwischen Ihnen (beiden) bestehen. Auf diese Weise könnten Sie Ihre Rechte garantieren.“

Serin:

„Ich möchte lediglich heiraten, um meine sexuellen Bedurfnisse zu befriedigen. Ich ziele nicht darauf ab meine Rechte zu garantieren. Der Ehevertrag bleibt zwischen mir und ihm [mündlich].“

Moderator:

„Auf welcher Basis bestimmen Sie die Dauer der Ehe? Manchmal dauert eine Genußehe 4–5 Monaten oder länger. Sie bleibt jedenfalls eine zeitlich befristete Ehe. Wie lange dauerte bisher jede Genussehe, die Sie geschlossen haben? Wie bestimmen Sie die Frist der Ehe?“

Serin:

„In dem [mündlichen] Ehevertrag bestimme ich dies. Es kann ein Monat sein. Es ist unterschiedlich. Das letzte Mal habe ich den Ehewilligen geliebt, deshalb habe ich die Ehedauer auf 4 Monaten befristet. Wir hofften uns danach heiraten zu können, aber dies geschah nicht. Dieser [Vertrag] war eine Genussehe. Nach dem Ablauf der vereinbarten Frist haben wir uns getrennt. Alles lief reibungslos.“

Moderator:

„Wie viel beträgt die Morgengabe?“

Serin:

„Dies interessiert uns allein. Es kann eine Morgengabe geben oder eben nicht. Diese kann 1000 [libanesische] Lira, 1 Millionen US Dollar o. a. sein. Entweder sind wir uns über den Betrag der Morgengabe einig oder nicht. Dies bleibt auf jeden Fall eine belanglose Sache. Wichtig für uns ist die Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse.“

Moderator:

„Also, Sie haben gesagt, Sie könnten sich über den Betrag uneinig sein, d. h., der sexuelle Faktor steht im Vordergrund?“

Serin:

„Ja, der finanzielle Faktor ist uns unwichtig. Hauptsache für uns ist der sexuelle Faktor. Geld ist die letzte Sache, an die wir denken.“

Moderator:

„Also, Sie waren sich schon mehrmals [mit den verschiedenen Ehemännern] über den Geldbetrag uneinig?“

Serin:

„Ja, richtig.“

Moderator:

„Was hat Sie zur Schließung einer Genussehe bewegt? Also, [nur] die Befriedigung der sexuellen Bedürfnisse?“

Serin:

„Ja, das stimmt.“

Moderator:

„Wo treffen Sie sich?“

Serin:

„Unterschiedlich, in meiner Wohnung, in seiner Wohnung, in einem Hotel, etc. Dies ist eine normale Angelegenheit.“

Moderator:

„Auf welche Rechte verzichten Sie dabei? Die Ehefrau hat Rechte [die in einer Vertragsehe von dem Ehemann erfüllt werden müssen], z.B. ihr Lebensunterhalt, eine Wohnung usw.“

Serin:

„Zunächst verlange ich keinen Lebensunterhalt von ihm, weil ich keine gemeinsamen Kinder mit ihm habe. Wenn er aber großzügig ist, finanziert er mich. Eine Wohnung brauche ich nicht, weil ich selber eine Wohnung besitze.“

Moderator:

„D. h., Sie könnten von ihm Lebensunterhalt und eine Wohnung verlangen?“

Serin:

„Das stimmt. Jedoch brauche ich dies nicht.“

Moderator:

„Falls Sie den Ehegenuss mit ihm vor Ablauf der vereinbarten Frist beenden wollen, wie machen Sie das?“

Serin:

„Wir hören auf uns zu treffen. Damit ist alles vorbei. Wenn die Ehefrist schon abgelaufen ist, sage ich ihm: ‚Die Frist ist schon vorbei.‘ Er erwidert: ‚Ja, die Frist ist schon vorbei.‘ Damit ist alles erledigt. Falls wir die Ehefrist verlängern wollen, können wir dies tun.“

Moderator:

„Wie verlängern Sie die Ehefrist?“

Serin:

„Wir schließen den gleichen Ehevertrag noch einmal. Ich sage ihm: ‚Ich lasse Dich mich genießen, z. B. für eine Stunde.‘ Das ist alles.“

Moderator:

„Als Sie zum ersten Mal eine Genussehe geschlossen haben, war Ihr Ehemann verheiratet?“

Serin:

„Ja.“

Moderator:

„Warum haben Sie ihn geheiratet? Hat er Ihnen gefallen? Hat er Sie angezogen? Oder war nur das sexuelle Bedürfnis im Spiel?“

Serin:

„Nur das sexuelle Bedürfnis.“

Moderator:

„Also, es ging damals überhaupt nicht um Liebe?“

Serin:

„Nein.“

Moderator:

„Was veranlasst einen Mann dazu, eine Genussehe zu schließen? Warum schließt er keine normale Ehe? Nach Ihrer Erfahrung: Warum schließt ein Mann eine Genussehe?“

Serin:

„Ein Mann tut dies meistens nach der Pilgerfahrt [nach Mekka], weil er danach [nach der Pilgerfahr] als Pilger gilt. Er darf keine Sünde begehen. Er darf keine sexuelle Beziehung außerhalb des Rahmens einer normalen Ehe oder einer Genussehe haben.“

Moderator:

„Könnten die finanziellen Faktoren hier ebenfalls eine Rolle spielen? Sie verlangen von ihm weder Lebensunterhalt, noch eine Wohnung?“

Serin:

„Ja, diese Faktoren spielen ebenfalls eine Rolle.“

Moderator:

„Nun, was Sie erzählt haben, gilt für einen normalen [ledigen] Mann. Aber was bewegt einen verheirateten Mann dazu, eine Genussehe zu schließen?“

Serin:

„Streitigkeiten zwischen ihm und seiner Frau.“

Moderator:

„Wie oft haben Sie eine Genussehe geschlossen?“

Serin:

„Etwa 9 Mal.“

Moderator:

„Innerhalb welchen Zeitraumes?“

Serin:

„Unterschiedlich. Meine längste Genussehe dauerte 4 Monate.“

Moderator:

„Also, 9 Genußehen innerhalb welches Zeitraumes?“

Serin:

„Seit der Scheidung von meinem Eheman, also, seit einem Jahr und drei Monaten. [Hier lachen einige Zuschauer]. Es gibt gar keinen Grund zum Lachen. Ist die Genussehe nicht besser, als einen Freund zu haben? …“

Moderator:

„Sie haben Recht. Der schiitische Islam hat die Genussehe für legal erklärt. Aber es gibt Bedingungen für diese Eheform. Sie erzählten, dass Sie innerhalb eines Jahres 9 Mal geheiratet haben. Aber was ist mit der Wartefrist [arab. Idda, d.h. 3–4 Monate nach Ende einer Ehe, innerhalb deren die Frau nicht heiraten darf, um eine evtl. Schwangerschaft abzuklären]?“

Serin:

„In einer Genussehe gibt es keine Wartefrist.“

Moderator:

„Doch, es existiert eine Wartefrist.“

Serin:

„Nein, es gibt keine Wartefrist.“

Moderator:

„Bevor ich heute ins Studio kam, habe ich [schiitische] Gelehrte danach gefragt. Sie sagten mir, dass eine Wartefrist eingehalten werden muss. Ist Ihnen das nicht bekannt? Schließen Sie Ihre Genussehen auf eine falsche Weise?“

Serin:

„Nein, das stimmt nicht. Ich kenne mich mit der Genussehe aus. Dabei gibt es keine Wartezeit, weil diese [Eheform] keine Scheidung erfordert. Sie braucht deshalb keine Wartezeit einzuhalten.“

Moderator:

„Könnten hier keine negativen Folgen entstehen? Könnte z. B. keine Schwangerschaft innerhalb der Genussehe entstehen?“

Serin:

„Nein, ich mache mir keine Gedanken darüber, weil ich weiß, wie ich mich dabei verhalte [welche Verhütungsmittel erforderlich sind].“

Moderator:

„Aber falls eine Schwangerschaft entsteht?“

Serin:

„Ich treibe ab.“

Moderator:

„Dies ist aber eine Tötung eines Lebewesens.“

Serin:

„Tatsächlich?“

Moderator:

„Ja.“

Serin:

„Dies ist ein Geheimnis zwischen mir und ihm [dem Ehemann].“

Moderator:

„Deshalb habe ich am Anfang gefragt, warum Sie die Eheschließung nicht bei Gericht eintragen lassen. In diesem Fall werden die Kinder, die entstehen könnten, dem Ehemann zugeschrieben. Dies kann durch einen DNA-Test bewiesen werden.“

Serin:

„Tatsächlich?“

Moderator:

„Ja.“

Serin:

„Ich habe keine Ahnung davon. Ein Mann, der eine Genussehe schließt, möchte den Kindern gegenüber, die durch seine Genussehe entstehen, nicht verantwortlich sein. Er möchte sowieso keine Pflichten ihnen gegenüber haben. Dies hängt letztendlich von dem Ehemann ab.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=68oHgDkEoLs