Fatwa zu der Frage nach Wiederheirat ohne Ehescheidung in Deutschland

Institut für Islamfragen

Vom qatarischen Rechtsgutachtergremium 222.islamweb.net

Rechtsgutachten-Nr.: 41542 vom 21.12.2003

(Institut für Islamfragen, dh, 22.01.2011)

Frage:

„Eine deutsche Muslima ist mit einem Araber verheiratet. Sie lebt allerdings seit ca. 1 Jahr ohne ihn. Sie ist noch nicht geschieden. Darf sie einen anderen Muslim islamisch heiraten?“

Antwort:

„Falls ihr jetziger Ehemann ein Muslim ist und sie ihn islamisch geheiratet hat, darf sie nicht heiraten, es sei denn, dass er sich scheiden lassen würde. Außerdem müsste sie 3 Monate lang warten, bevor sie wieder heiratet.

Falls ein Teil der [fünf] Bedingungen [für eine Eheschließung im Islam] für eine Heirat bei ihrer Eheschließung nicht berücksichtigt wurde, wie z.B. die Zeugen oder der Vormund, würde diese [jetzige] Ehe als ungültig erklärt werden. Dann müsste diese ungültige Ehe geschieden werden und durch eine Entscheidung eines Richters rückgängig gemacht werden. Oder braucht man nichts davon, um diese Ehe aufzuheben? Höchstwahrscheinlich braucht man nichts davon. Die betroffene Frau darf einen Muslim heiraten, falls die letzte Eheschließung [islamisch gesehen] ungültig war.“

Quelle: www.islamweb.net/ver2/fatwa/ShowFatwa.php?lang=A&Option=FatwaId&Id=41542

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