Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim in einem nicht-islamischen Land leben darf

Institut für Islamfragen

Der Aufenthalt in nicht islamisch geprägten Ländern birgt große Gefahren

Von dem Rechtsgutachter Scheich Abdul-Aziz Ibn Abdullah Aal ash-Scheich, dem offiziellen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens, Vorsitzenden des Vorstands der muslimischen Gelehrten und Vorsitzenden des Vorstands für wissenschaftliche Forschung und Rechtsgutachten

(Institut für Islamfragen, dh, 20.07.2011)

Frage:

„Wie wird der Aufenthalt in Ländern der Ungläubigen für Arbeitszwecke beurteilt?“

Antwort:

„Ohne Zweifel ist der Aufenthalt in Ländern der Ungläubigen gefährlich und führt zu gewaltigen Schäden. Falls diese [Schäden] einen älteren Mann nicht betreffen, entkommen seine Kinder diesen aber selten: In den dortigen Ländern, in einigen europäischen Ländern, gilt das Lernen als verpflichtend für jede Person. Jeder muss nach seinen Plänen lernen. Es ist bekannt, was das [Lernen] beinhaltet. Es führt dazu, dass die Kinder abseits ihrer Religion [des Islam] aufwachsen. Sie können sogar von der Religion des Landes, in dem sie studieren, geprägt werden. Deshalb ist dies eine gefährliche Angelegenheit.

Derjenige, der in Ländern der Ungläubigen seine Religion [den Islam] nicht öffentlich praktizieren kann oder sich Sorgen über seine Religion macht, muss dieses Land verlassen und sich ein Land suchen, in dem er seine Religion öffentlich praktizieren kann, und in dem er und seine Kinder sich keine Sorgen über ihre Religion machen müssen.“

Quelle: www.mufti.af.org.sa/node/702

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