Nach einer Verunreinigung beim Toilettengang muss die Kleidung gewechselt, der Körper gereinigt werden
Von dem Rechtsgutachter Scheich Abdul-Aziz bin Baz, dem 1999 verstorbenen ehemaligen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens, einem der einflussreichsten Gelehrten des sunnitischen Islam im 20. Jahrhundert
Aus dem neunten Band der Rechtsgutachten von Abdul-Aziz bin Baz
(Institut für Islamfragen, dh, 01.10.2011)
Frage:
„Muss die Kleidung gewechselt und der Körper gewaschen werden, wenn beides aus Versehen mit Urin in Berührung kam? Oder reicht das Abwischen der betreffenden Stellen?“
Antwort:
„Die Körperstellen, auf die der Urin getropft ist, müssen abgewaschen werden, die Kleidung muss gewechselt werden. Das bloße Abwischen reicht nicht aus. Dies ist in [maßgeblichen] Schriften festgehalten und ist zudem weitgehender Konsens der muslimischen Gelehrten [arab. idjma‘]. Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – sagte: ‚Säubert Euch vom Urin. Denn die häufigste Qual im Grab [vor dem Jüngsten Tag] wird deswegen angewandt‘ (aus der Überlieferungssammlung von ad-Dar Qatni). In den authentischen Überlieferungssammlungen von al-Bukhari und Muslim zitiert Ibn Abbas, dass Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – an zwei Gräbern vorüberging und dabei sagte: ‚Diese [Toten] werden [jetzt] gequält, aber nicht wegen einer gravierenden Sünde‘. Danach sagte er [Muhammad]: ‚Und doch [wegen einer gravierenden Sünde], denn einer von ihnen hat sich nicht vom Urin gesäubert‘. In einer anderen [überlieferten Aussage Muhammads] hieß [die o.g. Aussage ‚Dieser [Tote] hat sich nicht vor dem Urin geschützt. Der andere [Tote] hat hintenherum Schlechtes über andere Menschen erzählt‘. (aus Sahih Muslim).“
Quelle: www.all-laptops.com/vb/showthread.php?t=10970