Fatwa zu der Frage, zu welchen Zeiten Gebete erhört werden

Institut für Islamfragen

Von dem Rechtsgutachter Abdul-Aziz bin Baz, dem ehemaligen, offiziellen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens und einem der einflussreichsten Gelehrten des sunnitischen Islam im 20. Jahrhundert

Rechtsgutachten-Nr.: 1371

(Institut für Islamfragen, dh, 07.04.2011)

Frage:

„Gibt es bestimmte Zeiten, zu denen Gebete erhört werden?“

Antwort:

„Es gibt mehrere Zeiten, zu denen die Gebete erhört werden. Sie wurden in der Sunna [in den überlieferten Gewohnheiten Muhammads] detailliert dargestellt. Einige der genannten Zeitpunkte sind:

1. Der Zeitraum zwischen dem Ruf zum Gebet und dem Beginn des Gebets.
2. Um Mitternacht und am Ende der Nacht. Denn es gibt eine bestimmte Zeit in der Nacht, in der die Gebete erhört werden. Das ist sehr wahrscheinlich um Mitternacht oder am Ende der Nacht, vor allem im letzten Drittel der Nacht.

Es ist bewiesen [authentisch], dass Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – sagte: ‚Allah kommt jede Nacht auf unsere Erde herab. Allah verbringt dort das letzte Drittel jeder Nacht. Dabei sagte er: ‚Wer mich anruft, den höre ich, wer mich um etwas bittet, dem erfülle ich das, wer mich um Vergebung bittet, dem vergebe ich. Ich tue das so lange, bis die Sonne aufgeht.‘“

Quelle: www.al-eman.com/fatwa/fatwa-display.htm?parent=button.search&id=1371