Fatwa zur Beurteilung desjenigen, der Unrecht nicht unterbindet

Institut für Islamfragen

Von dem Rechtsgutachter Scheich Saleh al-Fawsan, dem Mitglied des Vorstands des muslimischen Gelehrtengremiums Saudi-Arabiens

Rechtsgutachten-Nr.: 7543

(Institut für Islamfragen, dh, 15.08.2011)

Frage:

„Gilt ein Mensch als sündig, wenn er zur Moschee geht, dort aber Menschen trifft [die nicht beten] und an ihnen vorbeigeht, ohne sie zum Gebet aufzufordern?“

Antwort:

„Allah sei Dank! Ein Muslim muss zum Guten einladen und das Unrecht verbieten, so gut er kann. Dies geschieht entweder mit der Hand [durch Taten], mit der Zunge [durch Worte] oder im Herzen [durch die richtige Einstellung].

Ein Muslim darf das Verbieten von Unrecht nicht vernachlässigen. Wenn er Menschen sieht, die nicht beten, muss er ihnen das Gebet befehlen. Falls sie dann beten, gilt seine Aufgabe als erfüllt. Falls sie nicht beten, und er hat die Macht dazu, muss er sie zum Beten zwingen und sie züchtigen. Falls er die Macht dazu nicht hat, muss er den Staat darüber informieren. Er darf das Unrecht nicht verschweigen. Denn Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat gesagt: ‚Wer von Euch ein Unrecht sieht, muss dies mit der Hand, der Zunge oder im Herzen unterbinden. Das Dritte [im Herzen] ist die kleinste Stufe des Glaubens.‘ Diese Aussage wurde zitiert in Sahih Muslim, Nr. 69/1.“

Quelle: www.al-eman.com/fatwa/fatwa-display.htm?parent=button.search&id=7543

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.