Erste Ehe in Ägypten nach dem Prinzip „Der Besitz der rechten Hand“ geschlossen

Institut für Islamfragen

Diese Eheform ist allerdings im Islam nicht unumstritten

(Institut für Islamfragen, dh, 25.11.2012) Im Juli 2012 demonstrierte der ägyptische Verkündiger des Islam und Ingenieur, Abdul-Ra’uf Awn, in der ägyptischen Fernsehsendung „al-Haqiqa“ [„Die Wahrheit“], wie der sexuelle Umgang zwischen Mann und Frau gemäß des Koran legalisiert werden kann, nämlich nach dem so genannten Prinzip „Besitz der rechten Hand“ [eine Formulierung, die der Koran in Sure 4,3 für die erlaubte Eheschließung mit Sklavinnen neben der Ehefrau bwz. den Ehefrauen benutzt].

Der Moderator der Fernsehsendung „al-Haqiqa“ benutzte die Formulierung, die bei Abschluss dieser Eheform gesprochen werden muss:

„Die Ehefrau spricht ihn [den Ehewilligen] an mit den Worten: ‚Ich werde dein Eigentum‘, anstelle von: ‚Ich lasse mich von dir heiraten‘. Diese Eheform benötigt keine [behördlichen] Unterlagen oder Dokumente, gewährt [der Frau] aber auch keine Rechte, und die Ehefrau darf sich sofort wieder scheiden lassen.“

Abdul-Ra’uf Awn ruft Muslime auf, diese Koran gemäße Lehre zu praktizieren, denn sie sei eine von Allah erlaubte Ordnung, die ewige Gültigkeit besäße:

„Wir, die heutigen Muslime, verkomplizieren unsere Angelegenheiten viel zu sehr. Wir haben viele Dinge verkompliziert, die zu Lebzeiten des Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – für erlaubt erklärt waren. Das betrifft auch das Prinzip des „Besitzes der rechten Hand“, das Prinzip der Genussehe, die während der Lebzeit des Propheten – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – für erlaubt erklärt war. Selbst die einzige Heiratsform, die wir ohne Veränderung seit den Lebzeiten des Propheten – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – belassen haben, d. h. die traditionelle Heiratsform, die wir noch praktizieren, selbst diese Eheform haben wir kompliziert gemacht.

Tatsache ist, dass wir über den ‚Besitz der rechten Hand‘ auf falsche Weise urteilen. Wir beurteilen die Genussehe auf falsche Weise. Wir beurteilen selbst unsere traditionelle Eheform auf falsche Weise, denn wir haben diese zum Geschäft gemacht. Der Mann heiratet erst im Alter von 35 statt im Alter von 16 oder 17 Jahren. Einige erreichen sogar das Alter von 40 Jahren, ohne geheiratet zu haben. Das ist ein ernsthaftes Problem.

Die Eheschließung [im Islam] verlangt ursprünglich keine schriftlichen Dokumente vor dem Standesbeamten, sondern das gegenseitige Vertrauen zwischen den Ehepartnern.
Was den ‚Besitz der rechten Hand‘ betrifft, ist er mir eigentlich erst vor rund 15 Jahren aufgefallen. Ich bin Absolvent der al-Azhar-Universität. Ich lernte und studierte dort von der Grundschule bis zur Beendigung meines Studiums. Ich habe an der Universität der al-Azhar Bauwesen studiert. Dazu habe ich Islamische Rechtswissenschaften [arab. fiqh], Überlieferungswissenschaften [arab. ‘ilm al-hadith], Auslegungswissenschaften [arab. tafsir] und vieles mehr über 7 Jahre lang studiert. Den Koran habe ich innerhalb von 6 Jahren auswendig gelernt, d. h. innerhalb der Grundschulzeit.

Ich entdeckte, dass eine Frau, die als „Besitz der rechten Hand“ gilt, ihre Haare unverschleiert lassen kann sowie ihre Beine ab dem Knie und kurzärmlige Oberteile tragen darf. In diesem Outfit darf sie sich in der Öffentlichkeit aufhalten, ohne dass dies als verboten [arab. haram] gilt. Denn dies wurde von Allahs Propheten – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – in den zwei Sammlungen der authentischen Überlieferer [arab. as-Sahihain, d. h. in Sahih Muslim und Sahih al-Bukhari] folgendermaßen formuliert: ‚Was ein Mann während des Betens zudecken oder verschleiern muss, ist der Körperbereich zwischen seinem Bauchnabel und seinen Knien. Und was eine Magd [oder Sklavin; hier ist die Frau gemeint, die als „Besitz der rechten Hand“ gilt] zudecken muss, ist genau das Gleiche, was der Mann zudecken oder verschleiern muss‘.

Infolgedessen, so sagt mein Gott [Allah], der Gott über mehr als sieben Himmel [nach islamischer Auffassung befindet sich der Thron Allahs über dem siebten Himmel], was die Magd [Sklavin] von ihrem Körper bedecken muss, ist genau das Gleiche, was der Mann bedecken muss. Nun, eine große Zahl muslimischer Frauen kann die Lehre von der Kopfverschleierung nicht einhalten oder ist davon nicht überzeugt … Dieses Phänomen existiert durchaus in unserer Gesellschaft, und zwar in nicht unerheblichem Maß, sei es innerhalb oder außerhalb Ägyptens.

Damals [vor etwa 15 Jahren] fragte ich mich: Allah hat einer Frau, die als „Besitz der rechten Hand“ gilt, erlaubt, ihre Haare unverschleiert zu lassen und das Kopftuch, das bei uns üblich ist, nicht zu tragen, denn für sie gilt eine gesonderte Form der Bedeckung, und zwar die Bedeckung der Körperzone zwischen dem Bauchnabel und den Knien. Das ist die

Verschleierung des ‚Besitzes der rechten Hand‘. Die Überlieferung dazu habe ich erwähnt.
Immer, wenn Umar [der zweite Nachfolger Muhammads] – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – eine verschleierte Magd [Sklavin] in der Öffentlichkeit sah, hat er ihr ihren Kopfschleier entfernt. Dies wurde über unseren Herrn, Umar, überliefert …

Nun, da der Islam eine Religion der Erleichterung ist, warum erschweren wie das Leben der Menschen? Das ist falsch. Wir dürfen nicht das, was unser Herr [Allah], leicht gemacht hat, schwer machen. Was den „Besitz der rechten Hand“ betrifft, hat Allah in seinem heiligen Koran gesagt: ‚Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht zu sein, [heiratet nur] eine oder was im „Besitz eurer rechten [Hand]“ ist‘ [oder: was ihr an Sklavinnen besitzt] (Sure 3,4).

Außerdem beschreibt Allah die Gläubigen so: ‚die ihre Scham bewahren; außer gegenüber ihren Gattinnen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen; denn dann sind sie nicht zu tadeln‘ (Sure 23,4-5). Deshalb habe ich [nach dem Prinzip des ‚Besitzes der rechten Hand‘] vor etwa 2 Jahren geheiratet. Ich wollte damit etwas tun, was erlaubt ist, was Allah für erlaubt erklärt hat. Damit wollte ich auch vielen muslimischen Frauen ermöglichen, sich in der Öffentlichkeit auf legale Weise ohne Verschleierung aufzuhalten [als „Besitz der rechten Hand“], statt dies auf illegale Weise zu tun.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=tg1W_wvMipA

Der ägyptische offizielle Staatsrechtsgutachter, Dr. Ali Djum’a, verurteilte die Einstellung von Abdul-Ra’uf Awn. Die Behauptung, der Islam erlaube den „Besitz der rechten Hand“, sei eine ungerechtfertigte Beschuldigung des Islam, weil die Zeit der Mägde [Sklavinnen] der Vergangenheit angehöre und niemand in unserer Zeit eine Magd besitzen dürfe.

Quelle: www.alarabiya.net/articles/2012/07/06/224826.html