Der Verzehr ist verboten
(Institut für Islamfragen, dh, 29.06.2012)
Frage:
„Darf ein Muslim Kaninchenfleisch verzehren?“
Antwort:
„Der Verzehr von Kaninchenfleisch ist verboten. Dies ist die Meinung der ‚Leute des Hauses’ [arab.: ahl al-bayt‘; d. h., einer Gruppe von Muslimen, die der Prophet des Islam, Muhammad, als die wahrhaftigen Muslime bezeichnet und zu seinen alleinigen Nachfolger ernannt haben soll].“
Quelle: www.youtube.com/watch?v=gfRtfDUQ2q0
„Der Verzehr von Insekten ist [Muslimen] verboten. Mit dem Begriff ‚Insekten’ meinen wir kleine Lebewesen, die in Löchern wohnen. Z. B. das Kaninchen, die Maus, verschiedene kleinere Tiere, etc. Also, der Verzehr von Kaninchenfleisch ist verboten.
Vielleicht möchte jemand fragen: ‚Warum gilt der Verzehr von Kaninchenfleisch als verboten?‘ Weil dies auf überlieferten Aussagen der ‚Leute des Hauses’ – Friede sei auf ihnen – beruht. Es wird überliefert, dass der Verzehr von Kaninchenfleisch verboten ist … Was ist der Grund dafür? Das wissen wir nicht. Das gleiche Prinzip gilt für das Verbot des Verzehrs von Mäusefleisch. Warum dies ebenfalls verboten ist, wissen wir nicht. Warum der Verzehr von Katzenfleisch verboten ist, wissen wir nicht. Was erlaubt [arab. halal] und was verboten [arab. haram] ist, wird von dem islamischen Gesetz [arab. Scharia] bestimmt.
Alle ‚Insekten‘ gelten [im Islam] als verboten [zum Verzehr]. Die einzige Ausnahme bezieht sich auf Heuschrecken. Heuschrecken sind zwar Insekten, aber wir werden jetzt nicht darüber sprechen. Wir werden über die Heuschrecken zu einem späteren Zeitpunkt, beim Thema ‚Vögel‘, sprechen. Dann geht es um Lebewesen, die fliegen können. Da Heuschrecken fliegen können, werden wir darüber extra sprechen.“
Quelle: www.youtube.com/watch?v=U7ap4jlOAv4&feature=related