Fatwa zu der Frage, ob eine Muslimin selbständig verreisen darf

Institut für Islamfragen

Ohne nahen männlichen Verwandten ist eine Reise für eine muslimische Frau unzulässig

Von dem Rechtsgutachtergremium www.Islamqa.info, einem Zentrum zur Verkündigung des Islam in Saudi-Arabien unter der Leitung des muslimischen Gelehrten, Autors und Verkündigers des Islam, Muhammad Saleh al-Munajjid. Das Zentrum definiert seine Ziele folgendermaßen: 1. Die Verbreitung und Verkündigung des Islam; 2. Die Verbreitung des Wissens über den Islam und die Bekämpfung des Unwissens über den Islam unter Muslimen; 3. Die Verabschiedung von Rechtsgutachten [arab. Fatwa], die die Fragen von Muslimen auf der richtigen islamischen Basis beantworten; 4. Die Aufklärung von Menschen über ihre alltäglichen Angelegenheiten durch wissenschaftliche, pädagogische und soziale Beratung.

(Institut für Islamfragen, dh, 10.09.2012)

Frage:

„Ich habe 5 Jahre an der Universität studiert und einen Abschluss als Agraringenieurin erworben. Leider konnte ich keine Arbeitsstelle bekommen. Deshalb habe ich weiterstudiert und einen Magisterabschluss gemacht. Trotzdem konnte ich keine Arbeitsstelle bekommen. Meine Lehrer haben mir empfohlen, weiterzustudieren und zu promovieren, um eine Arbeitsstelle zu bekommen. Meine finanziellen Verhältnisse sind ziemlich schwierig. Mein Vater möchte aber gerne, dass ich weiterstudiere, um einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Das Weiterstudieren bedeutet allerdings tägliche Fahrten in abgelegene Gebiete in der Wüste. Jede Fahrt dauert ca. 6 Stunden. Dabei würde ich lediglich von einem Ingenieur und einem Fahrer begleitet, d. h. ich würde ohne legalen, männlichen Begleiter fahren [arab: mahram: dieser Begriff steht für einen männlichen Verwandten ersten Grades, d. h. einen Ehemann, Onkel, Sohn, Vater oder Bruder, mit dem durch enge Verwandtschaft ein dauerhaftes Ehehindernis besteht und der daher eine muslimische Frau begleiten kann, ohne die Anstandsregeln zu verletzen.]

Soll ich meinem Vater gehorchen oder wäre dies [islamisch gesehen] verboten [arab. haram]?“

Antwort:

„… Ihre Frage zeigt, dass Sie das Verbot des Fahrens ohne legalen, männlichen Begleiter kennen. Dieses Verbot ist in mehreren authentischen Überlieferungen [überlieferten Aussagen Muhammads] belegt, z. B. in Sahih al-Bukhari 1729 und Sahih Muslim 2391: ‚… Allahs Prophet [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – sagte: Eine Frau darf nicht ohne legalen, männlichen Begleiter fahren. Sie darf auch keinen männlichen Besuch erhalten ohne legalen, männlichen Begleiter. Ein Mann fragte: Allahs Prophet, ich möchte in den Kampf ziehen, während meine Frau die Pilgerfahrt verrichten möchte. Er [Muhammad] antwortete: Begleite sie!‘

Alles, was als ‚Fahren‘ [oder: Reisen] bezeichnet wird, benötigt einen legalen männlichen Begleiter. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Fahren 3 Tage, 2 Tage, 1 Tag oder noch kürzere Zeit dauert. …

Zusammengefasst kann man sagen: Eine Frau darf keine Fahrt ohne ihren Ehemann oder legalen männlichen Begleiter unternehmen, egal, wie lange die Fahrt dauert. Denn die von Ibn Abbas überlieferte Aussage [Muhammads] hat eine allgemeine Richtung. Außerdem ist diese Aussage der Abschluss des folgenden Textes bei Sahih Muslim: ‚Eine Frau darf nicht ohne legalen männlichen Begleiter fahren.‘
Aufgrund dieser [eindeutigen] Aussagen dürfen Sie nicht weiterstudieren, wenn Sie dabei dieses Verbot missachten.“

Quelle: islamqa.info/ar/ref/141552

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.