Archiv für das Jahr: 2012

Fatwa zu der Frage der Unantastbarkeit des Blutes eines Muslim

Frage: „Al-Bukhari und Muslim [zwei der höchsten Autoritäten für Überlieferungstexte] haben von Ibn Mas’ud – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – überliefert: ‚Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat gesagt: Ein Muslim darf nur in den folgenden drei Fällen getötet werden: Ein Ehemann oder eine Ehefrau, der/die eine uneheliche sexuelle Beziehung hat, ein Totschläger/Mörder und derjenige, der seine Religion [den Islam] und die (muslimische) Gemeinschaft verlässt.‘“