Fatwa über die Pflicht zur Gesichtsverschleierung bei minderjährigen Mädchen

Institut für Islamfragen

Mädchen müssen ihre Attraktivität verstecken

Von dem Rechtsgutachter, dem saudischen Geistlichen und Verkündiger des Islam [arab. Dai’a] Abdullah ad-Dawood

(Institut für Islamfragen, dh, 29.10.2013)

Frage:

„Müssen Mädchen sich verschleiern?“

Antwort:

„Manchmal ist ein Mädchen hübsch … ist also unverschleiert. Ich denke, es gibt Rechtsgutachten von [muslimischen] Rechtsgelehrten, die so etwas verbieten, selbst wenn das Mädchen die Volljährigkeit noch nicht erreicht hat. Denn wenn ein Mädchen [sexuell] anziehend wird, muss es von seinen Eltern verschleiert und bedeckt werden.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=85aJJi2p-kg

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.