Von dem Rechtsgutachter Scheich Dr. Abdullah adj-Djabrin für „The International Muslim Scholars Assossiation“, die unter der Leitung des heute vielleicht einflussreichsten islamischen Rechtsgelehrten und Fernsehpredigers Dr. Yusuf al-Qaradawi steht
Datum des Rechtsgutachtens: 29. April 2012
(Institut für Islamfragen, dh, 02.03.2013)
Frage:
„Darf ein Arzt eine Frau bei der Geburt betreuen? Wohlgemerkt: Die Anzahl der Ärztinnen in staatlichen Krankenhäusern ist sehr gering. Dort wird im Schichtdienst gearbeitet. Den Zeitpunkt der Geburt kennt jedoch kein Mensch. Es könnte also sein, dass man seine Frau ins Krankenhaus bringt, wenn gerade nur ein Arzt dort tätig ist.“
Antwort:
„Die Geburt ist ein natürliches Ereignis, das immer wieder vorkommt, seitdem Allah die Menschen erschaffen hat … Nach wie vor entbinden Frauen, ohne dass einige von ihnen eine Hebamme dabei benötigen. Oft bringen Frauen Babys ohne irgendwelche Schwierigkeiten zur Welt … Dies geschieht oft, wie wir alle wissen.
Infolge dessen darf ein fremder Mann [ein Arzt] eine Frau bei der Geburt nicht betreuen. Ansonsten würde er die intimen Bereiche ihres Körpers sehen, ihre Haut berühren, z. B. ihren Bauch, das Gesäß und die Scheide. Gewiss ist dies nicht erlaubt, außer in äußerster Not. Allah sei Dank herrscht keine äußerste Not.Die Betreuung bei der Geburt ist nicht nur eine Sache der Ärztinnen. Denn dies ist erst seit kurzer Zeit üblich. Falls eine Ärztin zuverlässig und vertrauenswürdig ist und weder der Mutter noch ihrem Baby schaden würde, darf sie eine Geburt betreuen. Ansonsten müsste diese Aufgabe von anderen Frauen übernommen werden, die keine Ärztinnen sind. Damit sind hier die älteren Frauen gemeint, die sich in Sachen ‚Geburt‘ auskennen und schon Geburten begleitet haben, ohne dass sie Medizin studiert haben oder auf einem ähnlichen Gebiet ausgebildet wurden.
Es schadet nichts, dass in Krankenhäusern nur wenige Ärztinnen tätig sind, denn die Begleitung [einer Frau] bei der Geburt ist nicht auf sie beschränkt.
Da in Krankenhäusern Schichtdienst üblich ist, muss eine Frau, die Wehen bekommt, ein Krankenhaus anrufen und sich erkundigen. Falls dort gerade eine geschickte Ärztin tätig ist, darf sie hinfahren. Ansonsten muss sie andere Krankenhäuser anrufen und sich informieren, oder sie lässt sich bei der Geburt von einer erfahrenen Frau betreuen, selbst wenn diese keine Ärztin ist. Sie darf sich nicht von einem Mann [einem Arzt] bei der Geburt begleiten lassen.“
Quelle: www.muslimsc.com/site/index.php?option=com_content&view=article&id=820%3A2012-04-29-07-32-59&catid=75%3A2012-02-18-14-57-37&Itemid=251&lang=ar