Iranische Flugzeuge dürfen erst nach dem Ruf zum Gebet abheben, damit muslimische Passagiere in Ruhe beten können
(Institut für Islamfragen, dh, 09.02.2013) Unter Berufung auf die iranischen Nachrichtenagenturen berichtete die arabische Zeitung www.alarabiya.net am 26.12.2012 über die neuen staatlichen Beschlüsse des iranischen Staates bezüglich der Festlegung von Abflugszeiten.
Das iranische Parlament erklärte Ende 2012 das Fliegen von Flugzeugen während der Gebetszeiten im Iran für verboten. Der Sprecher des Kultuskommittees im iranischen Parlament, Ali Tahiri, sagte:
„Gemäß der neuen Vorschriften dürfen Flugzeuge während der Rufe zum Gebet, vor allem während des Rufes zum Morgengebet, nicht fliegen“.
Dazu erklärte er, dass für weibliche Angestellte neue Bekleidungsvorschriften auf Flughäfen und in der gesamten Flugbranche bald in Kraft treten würden, damit diese sich nach den Bekleidungsvorschriften des Islam richteten.
Hamid Reda Bahlauani, Leiter des Flugsamtes im Iran, ergänzte, dass Flugzeuge erst 30 Minuten nach dem Ruf zum Morgengebet abfliegen dürften, damit die Passagiere das Morgengebet ungestört verrichten könnten.
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2012/12/26/257197.html