Iran: Frauen dürfen in Zukunft erst ab dem 50. Lebensjahr ohne Vollmacht von Ehemann oder Vater ins Ausland reisen

Institut für Islamfragen

Die neue Gesetzeslage entspricht laut iranischem Nationalkomitee dem islamischen Gesetz

(Institut für Islamfragen, dh, 22.01.2013) Sahra Sidjadi, die Vertreterin des iranischen Präsidenten Ahmadinedschad in Angelegenheiten, die Familien und Frauen betreffen, verteidigte Anfang Dezember 2012 das Verbot für Frauen, ohne Genehmigung ihres Bevollmächtigten [d.h., ihres Vaters oder Ehemannes] ins Ausland reisen zu dürfen. Dies war eine Reaktion auf den kurz zuvor erlassenen Beschluss des Nationalkomitees im Beratungsausschuss des Iran. Frau Sidjadi sagte wörtlich:

„Denn der Geist einer Frau wird erst im Alter von 40 Jahren vollständig. Ab dem 40. Lebensjahr darf eine Frau das Land [den Iran] verlassen, um [im Ausland] zu studieren. Frauen unter 40 Jahren dürfen weder das Land verlassen noch einen Reisepass erhalten, es sei denn, ihre Bevollmächtigten würden dies genehmigen.“

Und:

„Da Frauen im Alter von 40 bis 50 Jahren die Erlaubnis ihrer Ehemänner benötigen, um einen Reisepass zu bekommen, müssen die Frauen [unter 40 Jahren] die Erlaubnis ihrer Väter einholen, um [überhaupt] verreisen zu dürfen.

Die jetzige, noch gültige Gesetzeslage kommentierte Frau Sidjadi: „Momentan dürfen Frauen über 18 Jahren einen Reisepass erhalten, ohne dass eine Erlaubnis eines Bevollmächtigten vorliegt. Tatsache ist jedoch, dass die Väter in verschiedenen Bereichen ein

Bevollmächtigungsrecht gegenüber ihren Töchtern haben, die noch unverheiratet sind. Es gibt [noch bis zum Inkrafttreten des neuen Beschlusses] ein Gesetz [im Iran], das einer Frau erlaubt, ohne die Erlaubnis ihres Bevollmächtigten das Land zu verlassen. Dies verstößt gegen das islamische Gesetz [arab. Scharia].“

Quelle: www.alarabiya.net/articles/2012/12/11/254567.html