Eigentlicher Grund der Verurteilung soll ein Gedicht auf den Arabischen Frühlings sein
(Institut für Islamfragen, dh, 01.06.2013) Der arabische Fernsehsender www.bbc.co.uk/arabic strahlte Ende November 2012 eine Fernsehreportage über die Verurteilung des qatarischen Dichters Muhammad bin ad-Dib ausgestrahlt. Dort wird u. a. berichtet:
„… Die qatarische Regierung hat am Donnerstag [29. November 2012] den qatarischen Dichter Muhammad bin Rashed al-Adjami, genannt Bin ad-Dib, zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vorwurf lautet auf Hetze gegen das Regime, Anschuldigungen gegen den Machthaber und Missbrauch der Verfassung.“
Der Anwalt des Beschuldigten, Nadjib an-Nu’aimi, teilte mit, dass das Urteil nach nur 6 Verhandlungstagen ergangen sei, von denen die meisten allerdings nicht öffentlich waren. Der vorsitzende Richter war gleichzeitig Ermittler.
Der vermutete [eigentliche] Grund für die Verurteilung soll ein Gedicht mit dem Titel „Das Jasmin-Gedicht“ sein, welches Bin ad-Dib nach dem Ausbruch des Arabischen Frühlings verfasst hatte. An dieser Stelle kommentiert die Fernsehmoderatorin:
„Wie konnte Qatar, das die Arabische Revolution im Arabischen Frühling gegen totalitäre Regime unterstützt hat, einen Dichter zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilen, weil er den Arabischen Frühling gelobt hat?“
Quelle: www.youtube.com/watch?v=kvMmEiF8ZxU