Die Entstehung der schiitischen Gemeinschaft
Nachdem Muhammad am 8.6.632 n. Chr. wohl recht überraschend gestorben war, entstanden unter der ersten muslimischen Gemeinde unterschiedliche Auffassungen über die Frage seiner Nachfolge. Schwer zu beantworten war sie, weil Muhammad selbst offenbar keinen Nachfolger bestimmt hatte und selbst geistlicher und weltlicher Herrscher, Gesetzgeber und Heerführer, der letzte Prophet der Geschichte und Empfänger der Offenbarung des Korans gewesen war.
Aus der nach Muhammads Tod unmittelbar ausbrechenden Auseinandersetzung über die Nachfolgefrage ergab sich die geschichtlich und theologisch folgenschwerste Spaltung der islamischen Gemeinschaft in mehrere Gruppierungen, unter denen als bedeutendste die hervorgingen, die später als „Sunniten“ und „Schiiten“ bezeichnet wurden. Mit dem Begriff „Schiiten“ sind die Anhänger ’Alis gemeint, des Neffen und Schwiegersohns Muhammads, die als Nachfolger eine Person aus der Familie des Propheten (von den „ahl al-bayt“) forderten und daher „Shi’at ’Ali“ („Partei“ des ’Ali“) genannt wurden. Die sunnitische Mehrheit verlangte lediglich einen fähigen Heerführer aus Muhammads Stamm, den Quraysh, machte aber gleichzeitig dessen bestätigende Wahl durch einen Rat (arab. shura) und seine öffentliche Huldigung (arab. bay’a) zur Bedingung.
Die schiitische Gruppierung verlangte einen direkten Nachkommen Muhammads, weil sie nur ihn mit der göttlichen Segenskraft (arab. baraka) für begabt hielt. Außerdem, so argumentierten die Anhänger ’Alis, habe Gott selbst ’Ali zum Nachfolger auserwählt und Muhammad habe dies noch vor seinem Tod schriftlich festhalten lassen. Allerdings hätten die Sunniten diese eindeutige, zum Korantext gehörige Nachfolgeregelung sowie die besondere Würdigung der Familie Muhammads daraus getilgt. Damit war der drastische Vorwurf einer Koranfälschung – des unfehlbaren Gotteswortes – durch die Sunniten ausgesprochen, den die schiitische Gemeinschaft besonders in den ersten Jahrhunderten vehement verfochten und bis heute nicht ganz aufgegeben hat.
Dieser Auffassung von einer einvernehmlichen Nachfolgeregelung innerhalb der Familie Muhammads konnten sich die Sunniten nicht anschließen und forderten nach Muhammads Tod eine Wahl unter den Prophetengefährten. Die Schiiten waren in dieser ungleichen Auseinandersetzung kräfte- und zahlenmäßig weit unterlegen. Erschwerend für sie kam hinzu, dass alle leiblichen Söhne Muhammads bereits vor ihm verstorben waren. Seine nächsten männlichen Nachkommen wären seine Enkel al-Hasan und al-Husain gewesen, die allerdings zum Zeitpunkt des Todes Muhammads noch Kinder im Alter von etwa sechs und acht Jahren gewesen sein müssen. Daher bestimmten die Schiiten Muhammads Schwiegersohn und Neffen ’Ali zum Anwärter auf das Kalifat (das weltliche und geistliche Nachfolgeamt der frühen muslimischen Gemeinschaft).
Der einzig verfügbare männliche, wenn auch nicht direkte Nachkomme Muhammads, ’Ali, konnte seinen Anspruch auf das Kalifat gegen die sunnitische Mehrheit jedoch zunächst nicht durchsetzen. In seiner Abwesenheit wurde noch im Jahr 632 Muhammads enger Vertrauter und Heerführer Abu Bakr zum ersten Kalifen (regierte 632–634 n. Chr.) gewählt, danach folgten ’Umar (634–644) und ’Uthman (644–656), die alle zur sunnitischen Anhängerschaft gehörten. Erst im Jahr 656 konnte ’Ali (656–661) als vierter Kalif für wenige Jahre die Macht erringen. Nach seinem Tod fiel die Führerschaft über die islamische Welt erneut an die Sunniten, die die Herrschaft mit der Dynastie der Umayyaden (661–749) und der Abbasiden (750–1258) für die sunnitische Mehrheit viele Jahrhunderte lang erblich machen konnten.
Aus schiitischer Sicht waren die drei ersten Kalifen „unrechtmäßige“ Herrscher und ihre Wahl eine schwere Sünde. Daher werden sie bei schiitischen Feierlichkeiten (wie z. B. den jährlich stattfindenden schiitischen Trauerprozessionen im Monat Muharram) als „Usurpatoren“ der Macht häufig verflucht.
Nachdem der vierte und einzige schiitische Kalif ’Ali im Jahr 661 ermordet worden war, unternahmen die Schiiten einen erneuten Versuch, mit den Prophetenenkeln al-Hasan und al-Hussein die Macht zu erringen. al-Hasan erklärte jedoch – möglicherweise gegen erhebliche finanzielle Zuwendungen – seinen Verzicht auf das Kalifat, und sein Bruder, al-Husain, fiel im Jahr 680 in der berühmten Schlacht von Kerbela im heutigen Irak gegen eine sunnitische Übermacht, womit die Enkel-Generation der männlichen Nachfahren Muhammads ausgelöscht war.
Nun besaßen die Schiiten keine Möglichkeit mehr, ihren Anspruch auf eine weltliche Führerschaft der muslimischen Gemeinschaft durchzusetzen. Sie entwickelten nun ein Konzept geistlicher Herrschaft durch einen Imam als spirituellen Gemeindeleiter, der ab 941 n. Chr. aus der „großen Verborgenheit“ heraus die Gemeinde leitet und allein die „verborgene(n) Bedeutung(en)“ des Korans kennt. Die Hoffnung auf sichtbare Herrschaft verlagerte die schiitische Gemeinschaft auf die Endzeit, in der der Imam als Mahdi (der „Rechtgeleitete“) sichtbar aus der Verborgenheit wiederkommen und ein Friedensreich aufrichten werde. Seinem Auftreten werden Sonnen- und Mondfinsternisse, Erdbeben, Heuschreckenplagen und Wasserfluten vorausgehen. Nach der Erhebung „falscher Mahdis“ und ihrer Kämpfe gegeneinander sollen Stürme die Erde reinigen und alle Krankheiten von den wahren Gläubigen nehmen. Danach soll der wahre Mahdi in Mekka in der Ka’ba erscheinen, den „eigentlichen“ Korantext wiederherstellen und alle sich ihm widersetzenden Ungläubigen töten. Schließlich wird unter seiner Herrschaft das Paradies auf Erden aufgerichtet werden.
Märtyrerkult um al-Husain
Durch den Tod der wichtigsten schiitischen Führer und die Verweigerung jeglicher Teilhabe an der weltlichen Herrschaft durch die Sunniten erhielt das Konzept des Leidens, Sterbens und Martyriums im schiitischen Islam große Bedeutung. Der Prophetenenkel al-Husain wurde zum Ideal des schiitischen Märtyrers schlechthin. Im Gedenken an seinen Tod in Kerbela im Jahr 680 begehen Schiiten am 10. Tag des Monats Muharram, dem ’Ashura-Tag, umfangreiche Trauerfeierlichkeiten mit Prozessionen und Geißlergruppen, die sich selbst durch Schwerter oder Ketten Verletzungen zufügen, um das Leiden al-Husains nachzuempfinden und die Schuld abzubüßen, die die schiitische Gemeinschaft auf sich lud, indem sie al-Husain in der Schlacht von Kerbela sozusagen verraten und im Stich gelassen hatte. Wer an den Passionsspielen und Umzügen teilnimmt und Tränen für al-Husain vergießt, erhält Teil an seiner Erlösung – so die schiitische Überzeugung – die er durch sein Leiden und seine Fürbitte für die (schiitischen) Gläubigen im Jüngsten Gericht erwirkt.
Das Leitmotiv des Leidens setzt sich in der Geschichte der Schia durch den – wie Schiiten glauben – gewaltsamen Märtyrertod aller al-Husain nachfolgenden schiitischen Imame (der Leiter der islamischen Gemeinschaft) fort. Die Gräber von ’Ali, al-Hasan und al-Husain, aber auch die Grabstätten der übrigen Imame und ihrer Verwandten sind im schiitischen Volksislam zu bedeutenderen Wallfahrtsorten geworden als Mekka.
Besonderheiten der schiitischen Lehre
Das herausragendste Kennzeichen schiitischer Lehre ist der Glaube an den Imam. Er ist der oberste Führer der Gemeinde, ein von Gott auserwählter Leiter, eine Art Vertreter des Propheten Muhammad, von dem er blutsmäßig abstammen muß. Er interpretiert die Offenbarung des Korans, vor allen Dingen dessen verborgenen Sinn, den die Gläubigen ohne Leitung nicht verstehen können. Er wird zu einer Art Mittler zwischen Gott und der Gemeinde, er ist in seinen Lehrentscheidungen unfehlbar und sündlos (arab. ma’sum) und besitzt übernatürliches Wissen. Die Aussprüche der Imame besitzen für Schiiten dieselbe Lehrautorität wie der Koran – Sunniten kennen keine solche unfehlbare Lehrinstitution wie den Imam. Allerdings hat sich die Schia über die Frage, wer jeweils als der unfehlbare Imam der schiitischen Gemeinschaft betrachtet werden muß, in mehrere Untergruppierungen gespalten, die nach der Zahl der von ihnen anerkannten Imame z.B. Vierer-, Fünfer-, Siebener- oder Zwölferschiiten heißen.
In Rechtsfragen sind die Unterschiede zwischen Sunniten und Schiiten nicht wirklich grundlegend; so weichen sie z.B. im Wortlaut des Gebetsrufs von den Sunniten nur geringfügig ab. Erwähnenswert ist die nur bei wenigen Sunniten, aber der Mehrheit der Schiiten befürwortete „Zeit“- oder „Genussehe“ – eine vereinfachte Form der Eheschließung von begrenzter Dauer mit Entlohnung der Ehefrau – sowie die Regelung, dass nach schiitischem Recht Männer und Frauen zu gleichen Teilen erben.
Dennoch ist der Graben zwischen Sunniten und Schiiten bis heute sehr tief. Zum Teil geht es dabei um historisch begründete Vorbehalte aus der frühislamischen Geschichte, zum Teil um nationale Gegensätze, zum Teil um die „richtig“ verstandene Nachfolge und Verehrung der Familie Muhammads und natürlich auch um den von Schiiten zwar im Laufe der Jahrhunderte gemäßigten, aber nie zurückgenommenen Vorwurf der Koranverfälschung durch die Sunniten. Der größte Teil der Auseinandersetzung wird heute im Internet geführt, wo eine große Zahl von Websites häufig sehr polemisch gehaltene antischiitische bzw. antisunnitische Inhalte vorträgt.
Die Sunniten stellen heute mit rund 85–90% weltweit die Mehrheit der Muslime dar, die Schiiten eine Minderheit von 8–9%; andere Schätzungen gehen von 12% oder sogar 15% aus. Obwohl z. B. auch der Irak eine schiitische Bevölkerungsmehrheit hat, ist nur im Iran die (zwölfer-)schiitische Lehre Staatsreligion. Außer im Iran (91%) leben Schiiten vor allem heute in Syrien, dem Irak (55–60%), dem Libanon (35–40%), der Türkei, Afghanistan (15–20%), Saudi-Arabien (5%), den Golfländern, Indien und Pakistan (10–15%).
Mit dem Gedanken, dass Leiden Erlösung bewirkt, steht die schiitische Gemeinschaft auf den ersten Blick dem Kern des christlichen Glaubens – dem Kreuzestod Jesu und seiner Erlösung – näher als der sunnitische Islam, der den Gedanken an Leiden und Erlösungsbedürftigkeit generell ablehnt. Es sind sogar einzelne lyrische bzw. kontemplative Betrachtungen aus der schiitischen und mystischen Literatur bekannt, die sich nicht ablehnend zum Kreuzestod Jesu äußern und ihn als unschuldig verfolgtes Opfer einer Verschwörung der Mächtigen porträtieren. Allerdings erkennen auch Schiiten Jesus vor allem als Parallelfigur zu al-Hussain, dem Märtyrer, und nicht als Gottessohn, der für die Versöhnung der Welt den Tod am Kreuz ertrug.
Schiiten und Sunniten – im Überblick
Sunniten | Schiiten |
1. Der Herrscher der muslimischen Gemeinschaft soll dem Stamm Muhammads, den Quaysh, angehören und von der Gemeinschaft bestätigt werden. Rechtmäßiger Herrscher ist der Kalif, der die Scharia aufrichtet. Er ist Richter und Heerführer, bringt das Gesetz Gottes zur Anwendung, besitzt jedoch keine Lehrautorität. | 1. Nur ein direkter Verwandter Muhammads ist der rechtmäßige Führer der muslimischen Gemeinschaft, der Imam. Er ist ein religiöser Führer, kein weltlicher Herrscher, der heute „in der Verborgenheit“ lebt und von dort aus Weisungen erteilt. Er besitzt die oberste Lehrautorität, er ist unfehlbar und sündlos. |
2. Am Ende der Zeiten wird der Mahdi erwartet, der von einigen sunnitischen Theologen mit Jesus Christus gleichgesetzt wurde. Insgesamt spielt der Mahdi-Glaube aber im sunnitischen Islam keine bedeutende Rolle. | 2. Für Schiiten ist der Glaube an den auf die Erde kommenden Mahdi von großer Bedeutung. Er wurde häufig mit dem in der Verborgenheit lebenden Imam gleichgesetzt. Alle Menschen werden sich bei seinem Kommen dem schiitischen Glauben zuwenden müssen und der Mahdi wird die Scharia auf Erden aufrichten. |
3. Die meisten Sunniten lehnen die auf eine begrenzte Zeit geschlossene Ehe, für die die Frau eine Bezahlung erhält, als eine Art der „Prostitution“ ab. | 3. Schiiten vertreten mehrheitlich, dass die „Zeit“ oder „Genußehe“ (mut’a-Ehe) eine von Muhammad praktizierte und daher auch heute erlaubte, ja empfohlene Eheform sei. |
4. Im sunnitischen Islam bildeten sich bis zum 10. Jahrhundert n. Chr. vier Rechtsschulen (Rechtstraditionen) heraus, die auf bedeutende Theologen und Rechtsgelehrte der islamischen Frühzeit zurückgehen und bis heute Gültigkeit besitzen. | 4. Der schiitische Islam hat seine eigenen Rechtsauslegungen hervorgebracht. Er anerkennt auch nicht die Überlieferungstexte der ersten drei sunnitischen Kalifen (Nachfolger Muhammads), denn sie sind aus schiitischer Sicht „Usurpatoren“. |
5. Die sunnitischen Rechtsschulen machen zwar geringe Unterschiede hinsichtlich des Ritus (z. B. beim Pflichtgebet), aber sie erkennen sich gegenseitig grundsätzlich an. | 5. Schiiten beten in der Regel in schiitischen Moscheen und unterscheiden sich im Gebetsritus von der sunnitischen Mehrheit. So benutzen z. B. viele schiitische Gläubige ein Lehmtäfelchen, das aus dem Lehm von Kerbela (dem Ort des Todes al-Hussains 680) hergestellt ist, auf das sie beim rituellen Gebet niederfallen. |
6. Der heute vorliegende Korantext gilt von Anfang an als Wort Gottes, das Muhammad vom Engel Gabriel überbracht wurde und bis heute fehlerlos bewahrt wurde. | 6. Der Korantext sei von Sunniten gefälscht worden. Muhammad habe im Koran in besonderer Weise die Familie Muhammads herausgehoben und ’Ali noch vor seinem Tod zu seinem Nachfolger bestimmt. |
7. In der sunnitischen Theologie hat der Gedanke an Leiden und Erlösung keine Bedeutung. Der Kreuzestod Jesu wird im Koran (Sure 4,157-159) ebenso wie von der sunnitischen Theologie abgelehnt. | 7. In der schiitischen Theologie ist das Leiden der Imame und vor allem das Leiden des Prophetenenkels al-Husain, der 680 den „Märtyrertod“ starb, für die Erlösung der heutigen schiitischen Gemeinschaft von großer Bedeutung. |
8. Im sunnitischen Islam gilt eine Fatwa (Rechtsgutachten), das ein Gläubiger in einer bestimmten Frage von einem Gelehrten eingeholt hat, lediglich als Meinungsäußerung, nicht als verpflichtende Handlungsanweisung. | 8. Wenn sich ein schiitischer Gläubiger für die Tradition („Nachahmung“) eines bestimmten schiitischen Gelehrten entschieden hat, muß er auch dessen Fatwas befolgen, denn sie haben für ihn absolute Autorität. |
9. Der Korantext, so wie er heute vorliegt, gilt zunächst nach seinem Wortlaut; die Auslegung der bedeutenden Korankommentatoren der Geschichte sind bis heute einflußreich; Mystiker versenken sich durch Kontemplation in den Text. | 9. Der Korantext besitzt außer der äußerlich erkennbaren Bedeutung viele weitere, innere, verborgene Bedeutungen, die nur der Imam kennt und der schiitischen Gemeinschaft aus der Verborgenheit mitteilt. |
10. Für Sunniten rücken speziell die Muharram-Feierlichkeiten sowie der Besuch der Gräber schiitischer Heiliger und Imame, insbesondere wenn sie von Schiiten als Ersatz für die Pilgerfahrt nach Mekka betrachtet werden, in die Nähe von Abfall und Ketzerei. Der sunnitische Volksislam kennt allerdings eine eigene Heiligenverehrung. | 10. Für Schiiten sind die Trauerfeierlichkeiten im Monat Muharram, mit denen der Ermordung des letzten lebenden Prophetennachkommens al-Husain in Kerbela 680 gedacht wird, die wichtigsten Feierlichkeiten des Jahres. Wer aber aus ihrer Sicht den „Imam seiner Zeit nicht kennt, stirbt den Tod eines Ungläubigen.“ |