Fatwa zu der Frage, ob die Gesichtsverschleierung für Musliminnen eine erwünschte oder verpflichtende Vorschrift ist

Institut für Islamfragen

Es gibt keinen Zweifel: Es ist eine Pflicht

Von dem populären Rechtsgutachter und ägyptisch-islamischen Religionsgelehrten, Fernsehprediger und Gutachter Mahmoud al-Masri

(Institut für Islamfragen, dh, 27.04.2014)

Frage:

„Wie kann man die Verschleierung der Frau islamisch auffassen? Ist es eine Art Empfehlung oder eine Pflicht für eine Muslimin?“

Antwort:

„Lasst uns die Beweise in der Sunna [der nachzuahmenden Lehre und Lebensweise Muhammads, des Propheten des Islam] für unsere Schwester suchen, die mich fragt, ob die Verschleierung für Frauen eine Pflicht ist. Ja, ich schwöre bei Allah, die Verschleierung ist eine Pflicht. Sie ist eine Pflicht, genau wie das Fasten, die Pilgerfahrt, die Almosen und das Beten [die fünf Säulen des Islam].

Hör nun den Beweis von deinem Geliebten, d. h. dem Propheten – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – aus der authentischen Überlieferung [arab. Hadith Sahih]: ‚Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – sagt: Die Frau ist eine Blöße.‘

Die zweite Überlieferung aus der Überlieferungssammlung von al-Bukhari [eine der zwei wichtigsten Überlieferungssammlungen des sunnitischen Islam] lautet: ‚Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – sagte: Eine [muslimische] Frau darf während der Pilgerfahrt [in Mekka] weder ihr Gesicht verschleiern noch Handschuhe tragen.‘ … Die muslimischen Religionsgelehrten sagten, die Festlegung ‚Eine Muslimin auf der Pilgerfahrt darf nicht ihr Gesicht verschleiern‘ bedeutet nicht, dass sie ihr Gesicht unverschleiert zeigen darf, sondern: Diejenige, die grundsätzlich eine Gesichtsverschleierung trägt, muss die Gesichtsverschleierung [während der Pilgerfahrt] ablegen und eine ‚Bisha‘ tragen, das heißt einen durchsichtigen [gitterartigen] Gesichtsschleier.
Nun, warum gibt es diese Lehre? Er [der gitterartige Gesichtsschleier] ist einfacher für eine Muslimin, d. h. sie kann sich damit in dem Menschengedränge einfacher bewegen und atmen.
Und was bedeutet diese Lehre ‚Eine Muslimin auf der Pilgerfahrt darf nicht ihr Gesicht verschleiern‘? Es bedeutet, dass die Muslimin vor der Pilgerfahrt schon eine Geschichtsverschleierung trägt.
Nun möchte ich eine Kleinigkeit verraten: Selbst wenn die Gesichtsverschleierung nur [vom Islam] erwünscht [nicht verpflichtend] wäre, was würde ‚erwünscht‘ bedeuten? Es würde bedeuten, dass unser Herr [Allah] sie liebt, und dass der Prophet [Muhammad] sie liebt. Würdest Du nun etwas hassen, was unser Herr liebt? Würdest Du etwas hassen, was der Prophet [Muhammad] liebt?
Dazu möchte ich noch etwas sagen: Selbst wenn Du am Jüngsten Tag entdecken würdest, dass die Gesichtsverschleierung bloß erwünscht gewesen wäre, würdest Du denn etwas verlieren? Die Antwort ist: Nein! Und wenn Du am Jüngsten Tag entdecken würdest, dass die Gesichtsverschleierung verpflichtend ist, würdest Du dann etwas verlieren? Die Antwort ist: Ja, Du würdest [im Fall, dass es nur eine Empfehlung war] etwas verlieren.

Drittens: es gab solche Fragen zu Lebenszeiten des Propheten [Muhammad] nicht, d. h. keine seiner Weggefährten hätte gefragt: ‚Allahs Prophet, ist die Gesichtsverschleierung erwünscht oder verpflichtend?‘“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=hJeCt3bunes

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