Ein Gesicht ohne den restlichen Körper zu zeichnen gilt bei den meisten Rechtsgelehrten als islamisch erlaubt
Rechtsgutachter: Rechtsgutachtergremium des qatarischen Religionsministeriums unter www.islamweb.net
Nummer des Rechtsgutachtens: 269392
Datum des Rechtsgutachtens: 01.10.2014
(Institut für Islamfragen, dh, 11.11.2014)
Frage:
„Ich habe eine Vorlesung an der Universität zum Thema ‚Zeichnen‘. Es geht darum, ein Gesicht mit allen Details zu zeichnen. Falls ich das nicht tue, werde ich Punkte verlieren. Darf so etwas gezeichnet werden?“
Antwort:
„Wenn nur das Gesicht ohne den Rest des [menschlichen] Körpers gezeichnet wird, gilt dies nach den meisten der [muslimischen] Rechtsgelehrten als erlaubt.“
Quelle: fatwa.islamweb.net/Fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=269392