Von dem Rechtsgutachtergremium „www.islamqa.info“, einem Zentrum zur Verkündigung des Islam in Saudi-Arabien unter der Leitung des muslimischen Geistlichen, Autors und Verkündigers des Islam, Muhammad Saleh al-Munajjid. Das Zentrum definiert seine Ziele folgendermaßen: Die Verbreitung und Verkündigung des Islam und die Verbreitung eines angemessenen Wissens über den Islam, der Erlass islamischer Rechtsgutachten, die die Fragen von Muslimen auf der richtigen islamischen Basis beantworten und die Aufklärung von Menschen in ihren alltäglichen Angelegenheiten durch eine wissenschaftliche, pädagogische und soziale Beratungen.
Nummer des Rechtsgutachtens: 81977
Rechtsgutachten-Datum: 29.09.2013
(Institut für Islamfragen, dh, 027.04.2014)
Frage:
„Wie ist die [islamische] Beurteilung des Verzehrs von Reis, Hähnchen oder Kuchen, das uns [Muslimen] von einem christlichen Freund geschenkt wurde, wenn er die Speisen selbst für seinen Geburtstag, Sylvester oder Weihnachten vorbereitet hat? Was halten Sie, Ihre Ehrwürdigkeit, von der Begrüßung dieses [Christen] mit Formulierungen wie: ‚Wenn Allah will, wirst du dieses Jahr weitere Erfolge erleben‘, um Aussagen zu vermeiden wie: ‚Ein fröhliches neues Jahr!‘ oder ‚Gehab Dich wohl im neuen Jahr!‘?“
Antwort:
„Allah sei Dank! Ein Muslim darf weder das Essen verzehren, das ein Jude oder ein Christ an dessen Feiertagen vorbereitet hat, noch was diese uns [Muslimen] an ihren Feiertagen schenken. Denn das wäre eine Kooperation mit ihnen und eine Teilnahme an ihren [vom Islam] verbotenen Feiertagen.
Außerdem darf man [als Muslim] diesen [Juden und Christen] zu ihren Feiertagen mit keinerlei Grußformeln gratulieren. Denn dies wäre eine Bestätigung [der Richtigkeit] ihrer Feiertage, statt sie zu verneinen. Es wäre eine Beihilfe für die Bekanntmachung und Verbreitung ihrer Irrlehren und eine Beteiligung an der Freude auf ihre Feiertage. Diese Feiertage sind falsch begründet. Sie haben mit verdorbenem Glauben zu tun, der vom Islam nicht anerkannt wird.“
Quelle: www.islamqa.com/ar/81977