Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim das Gesicht seiner Verlobten sehen darf

Institut für Islamfragen

Es ist islamisch erlaubt

Von dem Rechtsgutachter Mustafa al-Adawi, einem muslimischen Religionsgelehrten, Fernsehprediger, Autor und Rechtsgutachter. Seine Schwerpunkte sind die Überlieferungswissenschaft (hadith-wissenschaft) und die Auslegung des Korans.

(Institut für Islamfragen, dh, 25.03.2014)

Frage:

„Ich bin eine verlobte Frau mit Gesichtsschleier. Mein Verlobter hat mich vor 5 Monaten bei einer Betrachtung gesehen [der vereinbarten Betrachtung des Gesichtes der verlobten Frau, die normalerweise ihr verschleiertes Gesicht in der Öffentlichkeit nicht zeigt]. Mittlerweile sagt er, dass er sich an mein Aussehen nicht mehr erinnert. Nun, darf ich ihm mein Gesicht [erneut] zeigen?“

Antwort:

„Sie dürfen es!“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=yV9vZJ36w60

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