Es ist islamisch erlaubt
Von dem Rechtsgutachter Mustafa al-Adawi, einem muslimischen Religionsgelehrten, Fernsehprediger, Autor und Rechtsgutachter. Seine Schwerpunkte sind die Überlieferungswissenschaft (hadith-wissenschaft) und die Auslegung des Korans.
(Institut für Islamfragen, dh, 25.03.2014)
Frage:
„Ich bin eine verlobte Frau mit Gesichtsschleier. Mein Verlobter hat mich vor 5 Monaten bei einer Betrachtung gesehen [der vereinbarten Betrachtung des Gesichtes der verlobten Frau, die normalerweise ihr verschleiertes Gesicht in der Öffentlichkeit nicht zeigt]. Mittlerweile sagt er, dass er sich an mein Aussehen nicht mehr erinnert. Nun, darf ich ihm mein Gesicht [erneut] zeigen?“
Antwort:
„Sie dürfen es!“
Quelle: www.youtube.com/watch?v=yV9vZJ36w60