Das ist auf keinen Fall erlaubt, die Trennung muss umgehend vollzogen werden
Von dem Rechtsgutachtergremium „www.islamqa.info“, einem Zentrum zur Verkündigung des Islam in Saudi-Arabien unter der Leitung des muslimischen Geistlichen, Autors und Verkündigers des Islam, Muhammad Saleh al-Munajjid. Das Zentrum definiert seine Ziele folgendermaßen: Die Verbreitung und Verkündigung des Islam und die Verbreitung eines angemessenen Wissens über den Islam, der Erlass islamischer Rechtsgutachten, die die Fragen von Muslimen auf der richtigen islamischen Basis beantworten und die Aufklärung von Menschen in ihren alltäglichen Angelegenheiten durch eine wissenschaftliche, pädagogische und soziale Beratungen.
(Institut für Islamfragen, dh, 13.02.2014)
Frage:
„Vor 6 Jahren bin ich, Allah sei Dank, Muslimin geworden. Als ich den Islam angenommen habe, war ich schon 20 Jahre verheiratet. Mittlerweile habe ich ein Kind, das 11 Jahre alt ist. Er ist ebenfalls Muslim, Allah sei Dank. Ich tue mein Bestes, um ihn islamisch zu erziehen. Jedoch ist sein Vater kein Muslim, er glaubt sogar an gar keine Religion. Mir ist schon bewusst, dass eine muslimische Frau keineswegs mit einem nicht-muslimischen Ehemann weiter leben darf, und dass sie sich von ihm trennen muss, sobald sie das Glaubensbekenntnis des Islam ausspricht. Aber meine Situation ist etwa anders. Denn mein Mann ist bettlägerig, seitdem er vor einigen Jahren einen Autounfall erlitten hatte. Zwar wohne ich mit ihm in einer Wohnung, jedoch führen wir nur dem Namen nach ein Eheleben. D. h. wir haben keine sexuelle Gemeinschaft. Ich bleibe bei ihm, einfach, um ihn als kranken Menschen zu pflegen.
Ich habe schon einmal überlegt, ihn zu verlassen. Aber ich konnte ihm das nicht antun, zum einen wegen seines gesundheitlichen Zustands, und zweitens, weil ich aus einer armen Familie stamme, die mich nicht unterhalten kann. Außerdem verfüge ich über keine Ausbildung, was mich befähigen könnte, eine Arbeitsstelle zu bekommen, um mich selbst zu finanzieren.
Das Problem liegt darin, dass mein Mann das Kopftuch nicht mag. Jedes Mal, wenn wir zusammen ausgehen, zwingt er mich, das Kopftuch abzulegen. Ich kann ihm nur gehorchen. Wenn ich jedoch allein bin, trage ich das Kopftuch, und ich habe keine Probleme damit. Gilt mein Handeln, wenn ich das Kopftuch ablege, als eine gravierende Sünde? [Der Islam unterscheidet zwischen leichten und gravierenden Sünden]. Was soll ich tun?“
Antwort:
„Wir danken Allah – er sei erhoben – dafür, dass er Ihnen die Gnade des Islam verliehen hat. Wir hoffen, dass er Sie und uns die wahre Religion [den Islam] beibehalten lassen wird.
Wenn eine Ehefrau den Islam annimmt, während ihr Ehemann dies ablehnt, gilt sie für ihren Ehemann als Tabu. Denn Allah hat [im Koran] gesagt: ‚Wenn ihr sie dann gläubig findet, so schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück‘ (Sure 60, 10).
Eine Muslimin darf auf keinen Fall weiter mit einem Ungläubigen verheiratet bleiben. Sie muss von ihm getrennt werden, sobald sie den Islam annimmt …
Da Sie erwähnt haben, dass Sie vor 6 Jahren den Islam angenommen haben, sind Sie für Ihren Ehemann schon seit langer Zeit tabu. Sie müssen sich sofort von ihm trennen. Sie dürfen keineswegs mit ihm zusammen wohnen. Sie müssen Allah dafür um Vergebung bitten.“
Quelle: islamqa.info/ar/152778