Fatwa zu der Frage, ob Horrorfilme angesehen werden dürfen

Institut für Islamfragen

Da viele Filme dieser Gattung Symbole des [aus islamischer Sicht so beurteilten] Unglaubens zeigen, sind sie islamisch verboten

Rechtsgutachter: Rechtsgutachtergremium des qatarischen Religionsministeriums unter www.islamweb.net

Nummer des Rechtsgutachtens: 270817
Datum des Rechtsgutachtens: 19.10.2014

(Institut für Islamfragen, dh, 02.12.2014)

Frage:

„Wie wird es [islamisch] beurteilt, wenn Horrorfilme angesehen werden, in denen Besessenheit von Teufeln und Dämonen und die Austreibung von Dämonen mit dem Kreuz und der Bibel, etc. dargestellt werden?“

Antwort:

„Selten kommen diese Filme ohne Verbotenes, wie Musik und das Zeigen von nicht verschleierten Körperteilen aus. Dies an sich reicht bereits für ein Verbot dieser Filme … Noch schlimmer ist das Zeigen von Symbolen des Unglaubens wie das Kreuz oder das Vorlesen der verfälschten Bibel und vieles mehr.“

Quelle: fatwa.islamweb.net/Fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=270817

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