„Ungläubige“ und „illegitime“ Kinder wären dann vom Erbe ausgeschlossen
(Institut für Islamfragen, dk, 05.05.2014) John Bingham, der Editor for Religious Affairs des Sunday Telegraph (UK), berichtete am 23. März und am 3. April 2014 über neue Richtlinien der britischen Law Society für diejenigen, die „Scharia-konforme Testamente“ erstellen möchten. Die Law Society repräsentiert und berät Notare in Großbritannien. Diese Richtlinien, die als Vorlagen für Notare gelten, so der Bericht, verweigern Frauen, einen gleichgroßen Erbanteil wie männliche Erben zu erhalten und schließen zudem nicht-eheliche und adoptierte („illegitime“) Nachkommen sowie Nicht-Muslime („Ungläubige“) vom Erbe aus. Nun wird der Ruf nach einer parlamentarischen Untersuchung immer lauter, der die Anwendung der Scharia im britischen Rechtssystem untersuchen soll, um die Etablierung eines parallelen, Scharia-konformen Rechtssystems zu verhindern.
Quelle: Berichte von John Bingham am 23.03.2014 im Sunday Telegraph über neue Richtlinien der britischen Law Society (www.telegraph.co.uk/news/religion/10717575/sharia-law-in-UK-calls-for-Parliamentary-inquiry.html): „Sharia law in UK: calls for Parliamentary inquiry“ und am 03.04.2014 (www.telegraph.co.uk/news/religion/10716844/islamic-law-is-adopted-by-british-legal-chiefs.html): „Islamic law is adopted by British legal chiefs: Solicitors told how to draw up Sharia-style wills penalizing widows and non-believers”.