Kann die Festlegung des Mindestheiratsalters auf 18 Jahre im ägyptischen Zivilrecht islamisch begründet werden?

Institut für Islamfragen

Ägyptischer Religionsgelehrter: Dieses Gesetz ist islamisch ungültig

Von dem Rechtsgutachter Mustafa al-Adawi, einem muslimischen Religionsgelehrten, Fernsehprediger, Autor und Rechtsgutachter. Seine Schwerpunkte sind Überlieferungswissenschaften (hadith-Wissenschaften) und die Auslegung des Korans.

(Institut für Islamfragen, dh, 16.03.2014)

Frage:

„Das Mindestheiratsalter ist in Ägypten auf 18 Jahre festgelegt worden. Ist das islamisch gerechtfertigt?“

Antwort:

„Man erkundigt sich nach dem jetzigen ägyptischen Zivilrecht, das das Mindestheiratsalter auf 18 Jahre festgelegt hat. Es wird gefragt, ob dieses Gesetz [islamisch gesehen] richtig ist und ob es im islamischen Gesetz [arab. Shari‘a] dafür eine Grundlage gibt.
Wir sagen, dass dieses Gesetz [islamisch gesehen] ungültig ist. Derjenige, der dieses Gesetz erlassen hat, wird von Allah zur Rechenschaft gezogen werden, denn dieses Gesetz verbietet Muslimen, was Allah ihnen erlaubt hat. Dieses Gesetz entbehrt jeder Grundlage, es ist weder im Buch Gottes [im Koran], des Erhabenen, begründet, noch in der nachzuahmenden Verhaltensweise und den Lehren seines Propheten, Muhammad [arab. sunna] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm.

Diejenigen, die dieses Gesetz erlassen haben, sind Anhänger des Unglaubens, darunter sind Europäer, Amerikaner und ihre Anhänger und Vertreter unter den Ägyptern. Die Anfänge [dieses Zivilrechts] liegen in der Zeit der verstorbenen Huda Sharawi [eine ehemalige ägyptische Fernsehmoderatorin, die in ihren Fernsehsendungen islamische Themen kritisch aufgriff, wie z. B. das Stillen von Erwachsenen im Islam], danach in der Zeit vieler Personen, daraufhin in der „schmutzigen Konferenz“, die in Ägypten abgehalten wurde unter dem Namen ‚Die Bevölkerungs-Konferenz‘. Wegen dieser Konferenz wurde dieses ungültige Gesetz in Ägypten erlassen. Diese Konferenz hat viele Irrlehren hervorgebracht, z. B. die Ermöglichung der Geschlechtervermischung auf alle möglichen Arten, wenn man nicht verheiratet ist. Deshalb ist dieses Gesetz ungültig.
Die Vormünder, Richter und alle Muslime müssen dieses Gesetz, d. h. das Gesetz zur Festsetzung des Mindestheiratsalters auf 18 Jahre, aufheben.

Unser vertrauenswürdiger Prophet, Muhammad – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat unsere Mutter Aisha geheiratet, als sie 6 Jahre alt war, und die Ehe mit ihr vollzogen als, sie 9 Jahre alt wurde.

Allah – erhoben sei sein Name – sagt in seinem heiligen Buch [dem Koran]: ‚Wenn ihr Zweifel hegt [über] jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, [dann wisset, dass] ihre Frist drei Monate beträgt, und [das gleiche gilt für] diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben.‘ (Sure 65, 4). Der Ausdruck ‚Die noch keine Menstruation gehabt haben‘ weist auf Frauen hin, die geschieden werden, ohne die Menstruation gehabt zu haben. Dieser Koranvers besagt, dass eine Frau, die geschieden wurde und keine Menstruation gehabt hat, 3 Monate warten muss, bis sie erneut heiraten darf. Im Bezug auf diesen Koranvers besteht Konsens [im Islam], dass eine Frau, die noch keine Menstruation gehabt hat, heiraten darf.

Und Allah – er sei erhoben – hat [im Koran] gesagt: ‚Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, [heiratet] eine oder was im Besitz eurer rechten [Hand ist].‘ (Sure 4,3). Im Lichte dieses Koranverses wurde die Sache so aufgefasst, dass eine verwaiste Frau heiraten darf, ohne zu warten, bis sie ihre Menstruation bekommt.

Usama bin Said [einer der Weggefährten Muhammads] hat geheiratet, als er noch jünger als 18 Jahre war. Umar [der zweite Kalif nach Muhammad] hat Umm Kulthum, die Tochter von Ali [dem vierten Kalifen nach Muhammad], geheiratet, als sie noch jung [minderjährig] war. Der Konsens, der darüber besteht, ist komplett, wie von Ibn Hashar in ‚Fath al-Bari‘ überliefert wurde. Die Bedingungen der Heirat wurden ebenfalls von [dem vielleicht bedeutendsten Juristen des sunnitischen Islam] ash-Shafi’i, at-Tabari, Malik, Abu Hanifa, Ahmad und allen anderen [d.h., Gründern der Rechtsschulen des Islam und bedeutenden Juristen der Frühzeit] erläutert.

Infolge dessen ist dieses Gesetz, das die Heirat vor dem 18. Lebensjahr verbietet, ungültig, ungültig, ungültig und muss mit den Füßen zertreten werden.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=vaQ-n0FJ-F8

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