Strafmilderung aufgrund islamischer Erziehung rechtens?

Institut für Islamfragen

Straftäter in Großbritannien ohne Gefängnis davongekommen

(Institut für Islamfragen, dk, 11.04.2014) Mudar Zahran reflektiert in seinem Bericht auf der Internetseite des Gatestone Institute in New York über den Fall eines 18-jährigen britischen Muslims, der im Januar 2013 ein 13-jähriges britisches Mädchen vergewaltigt hatte. Ihm war ungeachtet dessen eine Gefängnisstrafe erspart geblieben, weil er behauptet hatte, dass er nicht gewusst habe, dass Sex mit dem 13-jährigen Mädchen gegen das Gesetz gewesen sei. Er fügte bei der Gerichtsverhandlung hinzu, dass er eine Koranschule besucht habe, wo ihm beigebracht worden sei, dass „Frauen nicht mehr wert seien als ein Lutscher, den man zum Boden fallen lässt.“

Zahran betont in seinem Kommentar, dass das, was zivilisierte Gesellschaften von anderen unterscheide, die Kraft des Gesetzes sei, und dass jeder sich an das Gesetz zu halten habe oder ansonsten die Konsequenzen tragen müsse. Aber, sagt er, als Muslim habe er gesehen, dass viele seiner Mitmuslime, die im Westen leben, offensichtlich einen Freifahrtschein erwarteten, wenn sie das Gesetz brechen und dann ihre Religion als Entschuldigung benutzten. Unglücklicherweise scheine diese Strategie einigen Erfolg zu bescheren, weil die westlichen Gerichte wohl Angst hätten, als „islamophob“ zu gelten. Zahran fragt: Werden also die Gerichte in Europa ab sofort ihre Urteile ändern in Kategorien wie: „Nicht schuldig“, „Schuldig“, „Kein Widerspruch“ und „Islam“?

Quelle: Bericht von Mudar Zahran vom 27.3.2014 auf der Internetseite des Gatestone Institute in New York (www.gatestoneinstitute.org/4223/islam-rule-of-law): „Trouble with the Law? Just Plead ‚Islam‘“