Fatwa zu der Frage, ob die Ehefrau ihren Ehemann um Erlaubnis bitten muss, ihre Wohnung verlassen zu dürfen

Institut für Islamfragen

Die Ehefrau benötigt eine Genehmigung ihres Ehemannes

Von dem Rechtsgutachtergremium des kuwaitischen Religionsministeriums

Rechtsgutachten-Nr.: 10429
Datum des Rechtsgutachtens: 13.02.2010

(Institut für Islamfragen, dh, 01.08.2015)

Frage:

„Wie beurteilt das islamische Gesetz [arab. Shar‘] die Pflicht der Ehefrau, ihren Ehemann um Erlaubnis zu bitten, wenn sie ausgehen möchte oder wenn sie wegfahren möchte? Gilt diese Bitte um Erlaubnis als eine gesetzliche Pflicht oder ist es einfach eine Information [für den Ehemann]? Wie sieht die göttliche Weisheit in diesen zwei Fällen aus? Falls diese Bitte um Erlaubnis zum Ausgehen eine gesetzliche Pflicht ist: Gilt sie auch, wenn die Frau sich auf die Pilgerfahrt begeben möchte?“

Antwort:

„Eine Ehefrau darf ihre Wohnung nur dann verlassen, wenn sie dafür eine Erlaubnis von ihrem Ehemann bekommt, oder wenn es notwendig ist, z. B. wenn sie die Pilgerfahrt verrichten möchte, zu der sie verpflichtet ist. Die Sachlage ist genauso wie bei einem Bürger, der sein Land nur mit einem Reisepass verlassen darf, d. h. nur dann, wenn er dafür die Erlaubnis vom jeweiligen Machthaber erhält.“

Quelle: site.islam.gov.kw/Pages/ar/FatwaItem.aspx?itemId=3029

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.